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Digitaler Welt-Bürger werden: E-Residency in Estland

17 Min. Lesezeit 

Internetzugang ist ein Grundrecht in Estland. Die Verfassung garan­tiert ihren Bürgern kosten­loses W-Lan – und saniert dafür die IT-Infrastruktur alle paar Jahre.

Mit dem immer präsenten World Wide Web haben sich auch die staat­lichen Dienstleistungen gewandelt: 93 Prozent der Steuererklärungen werden digital einge­reicht, Ärzte stellen Rezepte über eine virtuelle Gesundheits-Datenbank aus, Wahlen erfolgen per SMS. Schon 1997 wurden alle estni­schen Schulen in der Aktion „Tigersprung“ ans Netz geschlossen und Programmieren in den Lehrplan integriert.

Die Digitalisierung ist zum Markenzeichen des kleinen balti­schen Landes geworden – oder besser: zum Markenzeichen von E-Stonia.

Worum geht’s? E-Residency

 

So richtig einen raus gehauen hat der Mini-Staat 2014, als Estland als erstes Land des Globus eine virtuelle Staatsbürgerschaft einführte: Die sogenannte E-Residency. Dabei handelt es sich um eine grenz­un­ab­hängige, virtuelle Niederlassung, für die sich jeder bewerben kann. Mit jeder meine ich: jeder. Ohne einen Wohnsitz in Estland zu haben – und auch ohne im Land anwesend zu sein.

Warum das inter­essant ist? Weil du als estni­scher Digital- Bürger von allen virtu­ellen Serviceleistungen Estlands profi­tieren kannst. Im Klartext: Eine Firma gründen und diese von unterwegs verwalten.

All you need is… SMART ID CARD

 

Die Digitalisierungswelle hat Estland mit Kindesbeinen des Internets gepackt, wie wir ja nun wissen. Damit im ersten Schritt die Esten die staat­lichen Digital-Dienste auch nutzen können, wurde die sogenannte Smart ID Card einge­führt: Eine Plastikkarte mit integriertem Mikro-Chip, die als Personalausweis dient, Zugang zu den Tools gewährt und für die digitale Signatur von Dokumenten verwendet wird. Heißt – nie wieder etwas ausdrucken und physisch unter­schreiben, oder gar per Post versenden müssen. Hallo Deutschland.

Mit Taavi Kotka, Mitbegründer von Skype und IT-Beauftragter der estni­schen Regierung (übrigens Speaker auf der upcoming DNX Global in Lissabon), stand im zweiten Schritt die Idee der E-Residency in der Tür der estni­schen Regierung: Warum nicht allen Weltbürgern Zugang zu diesem System verschaffen – und so Firmengründungen von Ausländern in Estland begünstigen?

Will ich haben : E-Residency step-by-step

 

Gesagt – getan. Und nach diesem Motto erkläre ich dir hier, wie du Schritt für Schritt deine Firma in Estland gründest.

Wichtig zu wissen: Du musst zuerst E-Resident werden, um dann deine Firma gründen zu können (oder Firm-en). Ich selbst habe beides im letzten Jahr gemacht und erkläre dir, wie ich vorge­gangen bin.

Aber Achtung. Die E-Residenz ist keine „echte“ Staatsbürgerschaft. Mit ihr erhältst du kein Wahlrecht, keinen steuer­lichen Wohnsitz – und auch kein Einreiserecht in die EU oder nach Estland.

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Teil 1: E-Resident

A) Bewerbung für die E-Residency

 

Volljährig? Nicht vorbe­straft? Dann kannst du dich unter https://apply.gov.ee/ für die digitale Staatsbürgerschaft bewerben – also im physi­schen Sinne für die Smart ID.

1. Apply

Ein paar persön­liche Angaben später, 100 Euro leichter, nach dem Background-Check der estni­schen Grenzpolizei und mit etwa einem Monat Wartezeit… bekommst du eine Bestätigungsmail. Sofern du keinen Dreck am stecken hast.

B) Abholung der Smart ID Card

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Darin wirst du aufge­fordert, dein wertvollstes neues Stück Plastik abzuholen. Zusammen mit einem USB-Kartenlesegerät plus Software und der einma­ligen Abgabe deiner Fingerabdrücke, ergibt das Paket deine neue digitale Identität.

Du hast richtig gehört. Es handelt sich um ein physi­sches Paket. Um es abzuholen, musst du aber nicht zwangs­läufig in Estland sein – es gibt zahlreiche Botschaften, bei denen man seine E-Residency einsammeln kann:

3. ID pickup

Die Frage nach dem Wo beant­wortest du bereits bei der Online-Anmeldung.

C) Nutzung der Online-Tools

 

Nach der Installation deiner Software werden im Online-Portal die digitalen Services für dich freige­schaltet. Damit kannst du deine Firma im „Company Registration Portal“ anmelden.

Teil 2: Firma gründen

A) Wahl der Unternehmensform

 

Folgende Unternehmensformen stehen zur Auswahl:

  • Private Limited Company (ähnlich GmbH)
  • Sole Proprietor (ähnlich Einzelunternehmen)
  • Limited Partnership (KG)
  • General Partnership (OHG)
  • Non-Profit

Die Private Limited, also die (osaühing), ist das estnische Pendant zur GmbH und ist die Form, die ich gewählt habe. Im Gegensatz zum deutschen Modell müssen als Stammkapital statt 25.000€ aller­dings nur 2.500 Euro hinterlegt werden. “Müssen” in Anführungszeichen, denn keiner zwingt dich dazu. Allerdings erst nach Einzahlung des Stammkapitals ist die Haftung auf das Vermögen des Unternehmen beschränkt. Vorher haftest du persönlich. Außerdem kannst du dir erst Dividenden ausschütten, wenn der Betrag vollständig ist. Daher ist es empfeh­lenswert, das Ganze innerhalb von 12 Monaten abzuwickeln. 

Fun Fact: Für die Einzahlung brauchst du keinen Notar oder dergleichen. Du kannst dir das Geld Schritt für Schritt mit dem Verwendungszweck „Stammeinlage“ (auf Estnisch – Aktsiakapitali) auf dein Firmenkonto überweisen.

B) LeapIN und deine Geschäftsadresse

 

Kein Wohnsitz, keine Anwesenheitspflicht, kein Papierkram. Aber: Eine Geschäftsadresse braucht man, um sie im Unternehmensregister zu hinterlegen.

Für die Adresse und auch für andere Belange nutze ich die estni­schen Agentur LeapIN. Dieser Anbieter hat sich auf digitale Nomaden spezia­li­siert und stellt dir für 18 Euro im Monat eine Geschäftsadresse im StartUp Viertel der Hauptstadt Tallinn zur Verfügung. Hier sitzt meine Firma…

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In weiteren Paketen kannst du dem Team auch deine Buchhaltung und Steuererklärung aufs Auge drücken, Pakete inklusive Pricing findest du hier.

Seit Mitte 2016 nutze ich die Services der Agentur und bin extrem zufrieden. Jedoch möchte ich hier nicht werben und habe auch keine finan­zi­ellen Vorteile davon, wenn du dich für eine Zusammenarbeit mit LeapIN entscheidest. Das Unternehmen in Estland kannst du auch ohne bzw. mit einem anderen Dienstleister gründen und verwalten. Der Service von LeapIn war aber einfach auch bei allge­meinen Fragen enorm unter­stützend und hilfsbereit.

Wer sich nicht selbst durch den digitalen Papierkram bei der Firmenanmeldung wühlen möchte, kann sich also von Anfang an Unterstützung von der Agentur holen. Ein Rundumdienst für Nomaden in E-Stonia also.

Allerdings. Die Steuern für den Handel von physi­schen Gütern wickelt LeapIN nicht ab. Insofern ist der Dienst nicht allum­fassend für FBA-ler geeignet. Zum Thema Amazon FBA über eine Estnische OÜ, siehe weiter unten im Text.

C) Name des Unternehmens

 

Auf der Startseite von LeapIN kannst du testen, ob dein Firmenname noch zu haben ist. Immerhin handelt es sich um eine europäische Kapitalgesellschaft, die im Unternehmensregister einge­tragen ist – daher muss der Name deiner Firma verfügbar sein. Übrigens: Falls dir dein Firmenname irgendwann nicht mehr passt, kannst du ihn für schlappe 18 Euro ändern. Den Namen einer Kapitalgesellschaft. Für 18€.

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D) Registrierung und Anmeldegebühr

 

Im Anschluss regis­trierst du dein Unternehmen offiziell im „Company Registration Portal“. Damit einher geht die Überweisung von 145 Euro nach Estland, wofür du problemlos dein deutsches Konto nutzen kannst. SEPA sei Dank. Sobald das Geld beim dortigen Registrierungsamt eingeht, dauert es in der Regel nur einen Werktag, bis deine Firma einge­tragen ist.

E) Signatur

 

Mit deiner neuen Smart ID Card unter­schreibst du jetzt digital – mit entspre­chender kosten­losen Software –  die Registrierung deiner neuen Firma. Bei mir hat es nur einen Tag gedauert, bis ich meine Firma im Register finden konnte!

F) Stammkapital

 

Wenn du bei „establish the company without making capital contri­bution“ ein Häkchen setzt, hast du freie Hand, bis wann du das Stammkapital einzahlst.

G) Ja, nein, Geschäftskonto?

 

Wie schon gesagt, kannst du sämtliche Schritte digital und von überall auf der Welt abwickeln, um E-Stonian zu werden. Nur zur Eröffnung eines estni­schen Geschäftskontos musst du dein physi­sches Gesicht zeigen. Das schreibt das Europäische Geldwäschegesetz vor. Wobei Estland daran arbeitet, auch diesen Vorgang ins Netz zu verlagern, die Rede ist sogar von diesem Jahr.

Edit: Mittlerweile kann man auch ohne persönlich in Estland anzutanzen bei der Online Bank Holvi ein Konto eröffnen.

 

Damit stellt sich die Frage: Brauche ich zwangs­läufig ein estni­sches Geschäftskonto? 

Nein. Aber es macht in jedem Fall Sinn. Weil die Unternehmensgewinne besteuert werden, sobald sie das Land auf ein auslän­di­sches Konto verlassen, also zum Beispiel auf ein deutsches. LeapIN hat mir dazu folgende Auskunft gegeben: 

People use E-Residency to open companies in Estonia and your company needs a bank account to function. E-Residency does not interfere with your personal tax residence but the Estonian company is consi­dered a tax resident in Estonia and taxed accordingly.

Falls du dich also für ein Konto in Estland entscheidest, kannst du zwischen LHV (estnische Bank), Swedbank (schwe­dische Bank) und SEB (ebenso schwe­dische Bank) auswählen (Edit: oder Holvi) – alle drei unter­stützen die E-Residency. Mit Ausweis und Firmenpapieren gerüstet hat meine Kontoeröffnung bei der LHV in Tallin etwa 20 Minuten gedauert. Die Erfahrung von unkom­pli­zierten Prozessen und geringen Gründungskosten hat sich also von der Bewerbung um die E-Residency bis zum Verlassen der Bank bei mir durchgezogen.

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Vorteile im Überblick

 

Meiner Meinung nach hat die E-Residency und eine Firmengründung in Estland echt einige Pros. Viel Spaß beim Wühlen in der Vorteilskiste:

1. Boom, Boom. Estland

 

Estland ist ein Startup-Land und hat eine der besten IT-Infrastrukturen der Welt. Weil Programmieren schon in der Schule gelehrt wird, ist die Technologie fest in der Gesellschaft verankert. Wie Skype kommt auch der Bezahldienst Transferwise aus Estland. Die Möglichkeiten des Onlinebankings sind also noch lange nicht ausgeschöpft. 

Dazu kommt, dass Estland wirtschaftlich saugut dasteht. Kein anderes EU-Land hatte im letzten Jahr so wenige Schulden, wie der baltische Staat – die Arbeitslosenquote liegt unter dem EU-Durchschnitt.

4. Staatsschulden

Was haben die Esten also richtig gemacht? Schon mit Aussicht auf den EU-Beitritt 2004 leitete das Land einen krassen Sparkurs ein. Als der Euro einge­führt wurde, erfüllte Estland alle Maastricht-Kriterien: Geringer staat­licher Schuldenstand, geringes jährliches Haushaltsdefizit, stabiler Wechselkurs usw.

5. Arbeitslosenquote

Trotzdem schlug die Krise 2009 / 2010 knüppelhart zu, traf die Wirtschaft ins Mark, lies die Arbeitslosigkeit ansteigen. Die umgeschubsten Esten spielten Stehaufmännchen, der Premier Andrus Ansip hob Rentenalter und Steuern an, kürzte Gehälter, strich Leistungen – und machte Nachts in Tallinn die Lichter aus, um zu sparen. Die Esten erholten sich. Wählten Ansip 2011 wieder. And here we are.

2. Staatenlos

 

Jeder Nicht-Este, jeder Este und somit Alle können die Vorteile des estni­schen Unternehmensrechts nutzen. Als Nicht-Este muss man sich zuvor nur für die virtuelle Residenz bewerben.

3. Gründung einer europäi­schen Kapitalgesellschaft

 

Der Vorteil von Estland gegenüber einer Firmengründung beispiels­weise in Hongkong oder Panama ist, dass du eine Europäische Kapitalgesellschaft gründest. Damit musst du dich vor einer deutschen GmbH nicht verstecken und begegnest sicherlich weniger Skepsis.

4. Niedrige Kosten

 

Stammkapital ist gleich Haftsumme ist gleich 2.500 Euro. Hoffentlich haftest du nie. Aber wenn, bedeutet das nicht deinen finan­zi­ellen Ruin auf Lebenszeit.

Dazu kommt, dass zum Beispiel der Notar wegfällt und du somit im Gegensatz zu anderen Offshore-Standorten niedrige Verwaltungskosten hast. Und überhaupt sind die Kosten für die Anmeldung der E-Residency und der Firma alles echt überschaubare Summen. 

Derzeit liegt das Setup einer E-Residency und einer estni­schen Firma insgesamt bei etwa 300 Euro.

5. Quick n’ Dirty

 

Nicht nur die Anmeldung ist unkom­pli­ziert und schnell abgewi­ckelt. Die Wartezeiten sind kurz, innerhalb eines Tages nach Registrierung findest du deine Firma im Register. Innerhalb eines Tages. Im Register.

6. Digitale Verwaltung

 

Während du auf dem Globus arbeitest, kannst du wichtige Papiere digital unter­zeichnen. Anwesend sein war Deutschland. 

Kommt die Frage auf, ob so eine digitale Signatur überhaupt Gültigkeit haben kann. So eine digitale Signatur hat Gültigkeit. In Estland, und da ist ja jetzt deine Firma, ist die sie einer handschrift­lichen absolut gleich­ge­stellt. Der Mikrochip der Smart ID arbeitet mit zwei Sicherheitsschlüsseln: Einer für die Unterschrift und einer für die Autorisierung zur Nutzung der Online-Services. Willkommen in E-Stonia.

7. Chancengleichheit – so ziemlich

 

Eine Sache die ich an der e-Residency und der Chance der estni­schen Firmengründung unbedingt noch hervor­heben möchte, ist die dadurch geschaffene Chancengleichheit. Unabhängig der Herkunft oder des finan­zi­ellen Hintergrundes hat plötzlich jeder die Möglichkeit, eine Firma im europäi­schen Binnenmarkt zu betreiben – was das Konzept von Geo-Arbitrage auch umgekehrt zu einem Game changer macht.

Nicht nur Westler die online ihr Geld verdienen, profi­tieren wie gehabt von globalen Währungsunterschieden indem sie in Euros oder Dollar verdienen und Thai Baht, oder kolum­bia­nische Pesos ausgeben. Nun können auch – sofern man die 300€ für die Firmengründung aufbringen kann, ökono­misch Benachteiligte stark davon profi­tieren in Euros zu verdienen.

Nehmen wir die Inflationskrise in Venezuela, wo man beim Tausch von 100€ mittler­weile einen ganzen Müllbeutel voll Bolivares bekommt, so weit ist die Inflation voran­ge­schritten. Auch in diesen Ländern suchen mehr und mehr Menschen den Weg in eine Online Tätigkeit, da das eigene Land kaum Chancen bietet. Ich bin gespannt, was die e-Residency noch alles möglich machen wird.

Steuern und betrieb­liche Ausgaben

 

Vorab: Estland ist kein Steuerparadies. Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, weswegen Informationen zwischen den Behörden Gang machen.

Und. Sorry falls ich mich wiederhole. Aber. Die E-Residency ist nicht gleich­zu­setzen mit einer Staatsbürgerschaft, einer Arbeitserlaubnis oder einem steuer­lichen Wohnsitz. Das zieht zwei Dinge nach sich: 

  1. Wenn du nicht in Estland wohnst, bist du als Person dort auch nicht steuer­pflichtig. Daran ändert die E-Residency nichts.
  2. Falls du in Deutschland oder irgend einem Staat auf dem Globus steuer­pflichtig bist, musst du eventuell trotz E-Residency daheim blechen. Einen coolen Hint gibt es aber: Gewinne deiner estni­schen Firma bleiben komplett steuerfrei, bis sie ausge­schüttet werden. Solange sie auf dem Geschäftskonto rumlungern, oder re-inves­tiert werden, passiert – nichts. Also kannst du 100% deiner Einkünfte in dein Firmenwachstum inves­tieren, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Hallo Cashflow. Legen wir los.

Besteuerung in Estland

 

In den meisten europäi­schen Ländern zahlt man auf jährlicher Basis Steuern. 

Nicht in Estland. Die Besteuerung findet erst in dem Moment statt, in dem Unternehmensgewinne ausge­zahlt werden und E-Stonia verlassen. Besteuert wird also nicht der Gewinn, sondern ausge­schüttete Dividenden oder Gehälter. Außerdem können Steuern auf laufende Umsätze anfallen.

Wie kann ich mir also Gewinne ausschütten?

 

In den meisten Fällen handelt es sich bei der estni­schen Firma über die E-Residency um eine One Man Show. Du bist Gründer, CEO, Hauptaktionär, Angestellter. Keep that in mind, jetzt wird es nämlich interessant.

Zur Gewinnausschüttung hast du folgende Möglichkeiten:

1. Als Dividende

Wie schon erwähnt, kannst du dir erst Dividenden auszahlen, wenn die 2.500 Euro Stammkapital vollständig einge­zahlt sind. 

Der Steuersatz für ausge­zahlte Dividenden beträgt 20 Prozent. Ob du die Kohle an deinem steuer­lichen Wohnsitz (solltest du einen haben) versteuern musst, hängt von deiner persön­lichen Steuerpflicht ab.

2. Als Geschäftsführer-Gehalt

Wenn du ein Gehalt als Geschäftsführer auszahlst, gehen 20 Prozent Einkommenssteuer und zusätzlich 33% Sozialsteuer ab. Egal, wo du lebst oder umher tingelst. 

Aus der 33-Prozent-Misere kannst du zum Beispiel entkommen, indem du dich über eine sogenannte A-Form von der Social Tax befreien lässt. Und: Wenn du in Deutschland steuer­pflichtig ist, wird die Vergütung dank eines Abkommens zwischen Estland und Deutschland nicht doppelt besteuert. 

3. Als Angestellten-Gehalt

Das Employee Salary wird in Estland nicht besteuert. Aber gegebe­nen­falls in deinem Land. Also warum nicht gleich nur als Angestellter agieren und auf Dividenden und Manager-Gehälter pfeifen? 

Weil es auffällig wäre, wenn nur die Fachkraft, nicht aber das Management deiner Firma vergütet würden. Daher die Empfehlung, in die Rolle des CEO’s und des Angestellten zu schlüpfen. LeapIn, und vielleicht auch andere Anbieter, haben ein Berechnungssystem, mit dem man das Ganze kalku­lieren und eine gute Gewichtung finden kann. So gelernt beim spannenden Webinar von Sebastian Kühn. 

Betriebs-Ausgaben

 

Welche Ausgaben seiner Estnischen Firma man angeben kann, unter­scheidet sich eigentlich nicht so sehr von Deutschland. 

Bei einem ortsun­ab­hän­gigen Geschäftsmodell kann alles angegeben werden, was zu deinen Businessausgaben gehört. So zum Beispiel: Coworking Space, Web-Hosting, Cloud-Speicher. Solange Reisen in Beziehung mit deinem Unternehmen stehen (du einen Kunden triffst), können Reisekosten und Tagespauschalen angerechnet werden.

Was nicht geht, sind ortsge­bundene Ausgaben, wie zum Beispiel ein fest angemie­tetes Büro in Deutschland, über die Estnische Firma. Falls du aber nur einen Monat in Berlin im Coworking Space arbeitest und danach in Chiang Mai, bekommst du ein Go. Drei Monate sind schon wieder zu viel, weil „temporäre Location“ und so weiter. 

Fun Fact: Wenn du selbst von Geschäftsausgaben „profi­tierst“, werden sie besteuert. Insofern wird beim Geschäftsessen zwischen dem Schnitzel in deinem Magen und dem im Magen deines Kunden unterschieden.

Steuererklärung

 

Für die Steuererklärung braucht man nur wenige Minuten. Das liegt daran, dass die benötigten Daten schon im Lauf des Jahres von den verschie­denen Behörden aggre­giert werden. Innerhalb von einer knappen Woche erhält man seine Rückerstattung. Oder zahlt nach. Bis spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres müssen alle sonstigen erfor­der­lichen Dokumente über das e-Tax Board einge­reicht werden.

Amazon FBA für E-Residents?

 

Möchtest du mit deiner estni­schen OÜ nun Amazon FBA betreiben, musst du zunächst eine estnische Umsatzsteuer ID beantragen. Diese brauchst du dann, wenn du an Privatkunden innerhalb der EU verkaufst oder dein Umsatz 16.000 Euro im Jahr übersteigt.

Die Anmeldung einer estni­schen Umsatzsteuer-ID muss norma­ler­weise erst nach Erreichen dieser Umsatzgrenze erfolgen (spätestens drei Tage danach), aber wenn du in Deutschland Waren verkaufst (Estland hat ja keinen Amazon Marketplace), dann brauchst du diese direkt. Denn nur mit der estni­schen Umsatzsteuernummer, kannst du wiederrum die deutsche beantragen. Und die brauchst du, da auf deine in Deutschland verkauften Produkte schließlich deutsche MwSt. berechnet wird.

Hier hast du die zwei Formulare, die du NACH Erhalt der estni­schen Umsatzsteuer ID zum Beantragen der deutschen ID brauchst:

Fragebogen zur steuer­lichen Erfassung Körperschaft nach auslän­di­schem Recht

Fragebogen zur steuer­lichen Erfassung Gründung einer Kapitalgesellschaft (Vordruck FsEKapG) oder Körperschaft nach auslän­di­schem Recht (Vordruck FsEKapGAus)

Der ganze Spaß geht dann an’s Finanzamt Rostock, da man in der Hinsicht dort für Estland zuständig ist. Hier findest du weitere Informationen zur Umsatzsteuer innerhalb der EU.

Wie bekomme ich eine estnische Umsatzsteuer-ID?

 

Sobald du dein Unternehmen erfolg­reich regis­triert hast, kannst du beim Estonian Tax and Customs Board eine VAT Number beantragen. Bei der Beantragung musst du begründen, warum du die Umsatzsteuer erheben möchtest/musst. Die Ausstellung kann bis zu fünf Tage dauern und dann auf den Seiten der Europäischen Kommission überprüft werden. Dieses Formular brauchst du zur Beantragung.

Wie bereits weiter oben erwähnt, die Steuern für den Handel von physi­schen Gütern wickelt LeapIN leider nicht ab. Hier würde ich dir Profia empfehlen, die auch für Händler das Zepter schwingen.

Für wen eignet sich die E-Residency?

 

Ortsunabhängigkeit ist das Keyword der E-Residency. Ganz klar inter­essant ist sie für alle, die ihre Firma von unterwegs verwalten wollen. Aber auch Firmen aus Nicht-EU-Staaten inter­es­sieren sich für das Programm, weil es ihnen den Eintritt in den europäi­schen Wirtschaftsraum erleichtert. Ganz zu schweigen von jungen Gründern und Startups aus ärmeren Ländern oder Leuten, die aus der finan­zi­ellen Grenze ihres Landes ausbrechen wollen. Egal wo man herkommt, so hat jeder geogra­phisch Benachteiligte, der die geringe Registrierungsgebühr berappen kann, Zugang zum Europäischen Markt und somit natürlich auch die Möglichkeit, Geo-Arbitrage für sich zu nutzen. Die e-Residency ist ein großer Schritt in Richtung Chancengleichheit.

Wenn dein Unternehmen in Deutschland sitzt, ist die Gründung einer estni­schen Firma aber sinnfrei. Mit doppeltem Jahresbericht und doppelten Steuern machst du dir dein Businessleben nur komplizierter.

Wohin des Weges?

 

Estland hat selbst nur 1,3 Millionen Einwohner. Und ist damit eines der kleinsten Länder der Welt. Die demogra­phische Entwicklung ist schwach und die Einwanderung niedrig – also wollte die Regierung mit der E-Residency seine Standortfaktoren aufwerten. Virtuell. So werden Steuergelder ins Land gespült, ohne physisch Platz zu schaffen. Und ohne dass die Digital-Bürger die lokale Infrastruktur des Landes nutzen. 

By mid-2016, there were already over 10,000 E-Residents, of which, incidentally, Angela Merkel is one. The Foreign Office also has very clear words for the country’s high level of digitiz­ation: “PC’s, mobile phones and Internet banking are widely repre­sented.” Well – if that’s the case.

Work smart, not hard.

Bastian Unterschrift 120x40

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105 Kommentare
  • Kristin
    Veröffentlicht am 10:03h, 06 April Antworten

    Lieber Bastian,

    ich bin sonst bei vielen Blogs eher stiller Mitleser, aber in diesem Fall muss ich tatsächlich mal einen Kommentar oder viel mehr ein großes Lob dalassen. Du schreibst zwar nicht oft Beiträge, aber wenn, dann sind es immer mega inter­es­sante Themen mit viel Wissensvermittlung. Sowas bekommt man bei keinem anderen Blog, weil genau solches Insiderwissen entweder gar nicht weiter­ge­geben oder aber in virtu­ellen Produkten verkauft wird. Zudem schreibst du über Themen, die sonst auch auf keinem anderen Blog zu finden sind. Das war schon bei den FBA-Sachen und dem Spreadshirt-Shop so.
    Ich werde auch weiterhin jeden deiner Beiträge verfolgen, da hier wirklich Qualität über Quantität geht. Vielen Dank dafür!

    Liebe Grüße

    Kristin

    • Bastian
      Veröffentlicht am 04:36h, 09 April Antworten

      Kristin,
      wow, vielen lieben Dank für dieses tolle Kompliment. Das ist auch das Ziel dahinter. Ich werde mir aller­dings demnächst Mühe geben, wieder regel­mä­ßiger zu schreiben 😉
      Beste Grüße aus Bali.

    • Daniel
      Veröffentlicht am 15:25h, 03 Mai Antworten

      Finde ich auch, immer super Content der kaum Fragen offen lässt und falls doch findet man gleich Links wo man am Besten nachfragt wenns spezi­fisch wird 😉

      Grüße aus Österreich!

  • Kristin
    Veröffentlicht am 10:04h, 06 April Antworten

    P.S. Dein Schreibstil ist phäno­menal. Dadurch lesen sich auch lange Artikel fast wie von selbst.

    • Bastian
      Veröffentlicht am 04:36h, 09 April Antworten

      <3

  • ANdi
    Veröffentlicht am 10:42h, 06 April Antworten

    Danke für die extrem gute Zusammenfassung. Du hast mir wieder die Augen geöffnet.
    Mal schauen wann wir damit anfangen. Ich denke nächstes Jahr kann man damit starten. Machst Du auch ein Webinar darüber?

    • Bastian
      Veröffentlicht am 04:37h, 09 April Antworten

      Hey Andi,
      vielen Dank. Hatte ich nicht vor. Hab auch ehrlich gesagt noch nie eins gemacht. Müsste ich mich mal mit auseinandersetzen.

  • Piero
    Veröffentlicht am 12:01h, 06 April Antworten

    Moin Bastian,

    wie immer richtig abgeliefert mit dem Beitrag. Jedesmal wieder ein heiden Spass deine Sachen zu lesen.
    Hast du selber dein FBA Business auch in Estland bzw. arbeitest du aktuell mit Profia zusammen ? Bin selber auch Fbaler seit Stunde eins und e-resident seit letzten Jahr.

    Sonnige Grüße aus Hamburg.

    • Bastian
      Veröffentlicht am 04:39h, 09 April Antworten

      Hey Piero,
      ja, aber erst neuer­dings. Deshalb kann ich noch keine großen Erfahrungen zum Besten geben. Aber frag mich gerne nochmal in ein paar Monaten 😉

  • Nina
    Veröffentlicht am 12:48h, 06 April Antworten

    Vielen Dank für diesen inter­es­santen Artikel. Könnte die e-residency in Estland eine Alternative zu dem Huddelmuddel in Deutschland sein? Ich bin jetzt inter­es­siert und verwirrt und es kommen viele Fragen auf:

    – Brauche ich in Deutschland überhaupt noch eine Gewerbeanmeldung, wenn ich E-resident in Estland bin?
    – Brauche ich noch den Handelsregister-Eintrag in Deutschland?
    – Oder anders gefragt: Kann ich ganz darauf verzichten, in Deutschland ein Gewerbe anzumelden, wenn ich in Estland eine Firma habe? (Bei Wohnort in Deutschland und/oder Verkauf nach Deutschland)
    – Wie sieht es mit Steuerabkommen zu anderen europäi­schen Ländern aus, z.B. Spanien? Also, was passiert, wenn ich meinen Wohnort nach Spanien verlege.
    – Kann ich jederzeit eine neue Firma gründen? Wie sieht es mit Namensänderungen aus?
    – Wie wirkt sich das Vorhandensein einer estni­schen Firma darauf aus, wenn ich in Deutschland Dienste annehme (Mehrwertsteuer?)

    Vielen Dank und viele Grüße aus Kapstadt…

    • Bastian
      Veröffentlicht am 04:48h, 09 April Antworten

      Hallo Nina,
      dass du verwirrt bist, wollte ich mit dem Artikel eigentlich vermeiden 😀 Ich antworte mal auf alle deine Fragen…

      – Brauche ich in Deutschland überhaupt noch eine Gewerbeanmeldung, wenn ich E-resident in Estland bin?

      Nein, aber es kommt auf die Art deiner Arbeit an, ob du eine deutsche Umsatzsteuer ID brauchst.

      – Brauche ich noch den Handelsregister-Eintrag in Deutschland?

      Auch hier: Was für ein Business betreibst du denn? Selbst für Amazon FBA brauchst du keinen Handelsregistereintrag. Ich habe nie einen gehabt oder gebraucht.

      – Oder anders gefragt: Kann ich ganz darauf verzichten, in Deutschland ein Gewerbe anzumelden, wenn ich in Estland eine Firma habe? (Bei Wohnort in Deutschland und/oder Verkauf nach Deutschland)

      Mit Wohnsitz in Deutschland macht eine Estnische Firma keinen Sinn. Es ist sinnvoll für wohnsitzlose Unternehmer. Und da wäre die OÜ meiner Meinung weit empfeh­lens­werter, als ein deutsches Gewerbe, allein schon weil es weit simpler ist, dieses von unterwegs zu betreiben. Aber auch hier kommt es auf die Art deiner Tätigkeit an und wie/wo du diese anbietest.

      – Wie sieht es mit Steuerabkommen zu anderen europäi­schen Ländern aus, z.B. Spanien? Also, was passiert, wenn ich meinen Wohnort nach Spanien verlege.

      Die estnische Firma ist nur empfeh­lenswert für wohnsitzlose Unternehmer, oder mit Wohnsitz in einem Niedrigsteuerland, dass idealer­weise auch ausserhalb Europas ist und es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt. In Europa bist du fast überall dort steuer­pflichtig, wo du wohnst. Estnische Firma hin oder her…

      – Kann ich jederzeit eine neue Firma gründen? Wie sieht es mit Namensänderungen aus?

      Klar, kannst so viele Firmen eröffnen wie du möchtest. Namensänderung bei der OÜ kostet schlappe 18€ und ist innerhalb von 3-5 Tagen durch.

      – Wie wirkt sich das Vorhandensein einer estni­schen Firma darauf aus, wenn ich in Deutschland Dienste annehme (Mehrwertsteuer?)

      Die Mehrwertsteuer wird dir auf Rechnungen aus Deutschland nicht aufge­führt, bzw. sollte sie nicht. Denn die MwSt.-Sätze unter­scheiden sich ja und du hast als nicht in Deutschland lebender KUNDE auch keine deutsche Mehrwertsteuer zu entrichten.

      Beste Grüße aus Bali

      • Bernd Glückert
        Veröffentlicht am 11:26h, 09 April Antworten

        Eine kleine Ergänzung:

        Die Frage nach der Annahme von Diensten ist sowohl in Estland als auch in Deutschland gleich geregelt (ist ja auch eine EU-Sache) und hier gilt das Bestimmungslandprinzip.

        Einfacher Fall: FBA-Gebühren oder Adwords-Kosten. Die Mehrwertsteuer wird am Sitz des Unternehmens fällig, das die Leistungen erhält. In Deutschland 19%, in Estland 20%.

        Grüß mir Bali 😉

        • Bastian
          Veröffentlicht am 10:08h, 14 April Antworten

          Danke vielmals Bernd! Deine Ergänzungen sind immer gern gesehen 😉
          Grüße zurück, wenn auch jetzt aus Chiang Mai!

      • Nina
        Veröffentlicht am 18:16h, 11 April Antworten

        Hallo Bastian,
        Danke für die ausführ­liche Antwort!
        Ich lese hier: https://t3n.de/news/online-gruenden-estland-paradies-689222/ dass es sich für einen Online-Shop ohne selbständige Niederlassung in Deutschland lohnen würde. Ein Logistik-Partner wäre noch keine selbständige Niederlassung. Die Frage sei, wie ernst man mit Einem Limited genommen wird. Dank Doppelbesteuerungsabkommen sollte zumindest doppeltes Zahlen von Steuern entfallen? Online-Shop in Deutschland, genau das möchte ich auspro­bieren, habe da eine Leidenschafts-Nische.
        Viele Grüße!
        Nina

        • Bastian
          Veröffentlicht am 10:33h, 14 April Antworten

          Hey Nina,
          kommt ja auch drauf an, von wem du ernst genommen werden willst. Erstens glaube ich nicht, das man einer estni­schen Kapitalgesellschaft skepti­scher gegenüber steht, als einer deutschen UG, wo immer “haftungs­be­schränkt” dabei stehen muss. Wenn du bspw. in China deine Ware kaufst, inter­es­siert die dort nur, ob du sie bezahlst. Und Plattformen wie Amazon etc. schließen dich ja auch nicht aus..

      • Kevin
        Veröffentlicht am 19:26h, 11 April Antworten

        Hallo Bastian,

        vielen Dnak wieder für diesen tollen Artikel! 

        Ich spiele mit dem Gedanken auch ein FBA e-Business aufzu­machen und digitaler Nomade zu werden, bin aber noch für gut drei Jahre Student. In der Zeit ist mein Wohnort natürlich auch noch in Deutschland, aber danach evt. nicht mehr. Was mache ich jetzt?
        Kann ich kein Unternehmen in Estland eröffnen, wenn ich in Deutschland wohne? Und wenn ich mich jetzt für eine deutsche Unternehmensform deswegen entscheiden muss, wie schränkt mich das in meiner hoffentlich, zukünf­tigen Nomadenfreiheit ein?! (Ich habe auch vor in den Semesterferie zu reisen und von unterwegs das Unternehmen zu managen, trotz Sitz in Deutschland, ist das möglich`?)

        Wieder Fragen über Fragen, ich hoffe, dass es dir keine Umstände macht, mich weiter aufzuerklären.

        MfG

        • Bastian
          Veröffentlicht am 10:36h, 14 April Antworten

          Hey Kevin,
          solange du in Deutschland lebst, solltest du auch über eine deutsche Firma agieren. Deutschland später erst den Rücken zuzudrehen steht ja bisher nichts im Wege. Du kannst aller­dings auch jetzt schon die Firma eröffnen, wenn du das möchtest. Steuererklärungen und all das musst du frühestens machen, sobald du diese aktiv nutzt. Wenn sie nur besteht, musst du nichts dergleichen tun.
          LG

  • S. Patrick
    Veröffentlicht am 12:44h, 07 April Antworten

    Hallo Bastian,

    Danke für diesen tollen Artikel. Kannst du kurz deine Einschätzung zu meiner Situation geben: Ich arbeite viel als Freelancer in der Schweiz mit Wohnsitz in der Schweiz selber. Ich möchte gerne auch in Zukunft noch etwas auf Reisen gehen. Würde sich für mich als Nicht-EU-Bürger und Digital Nomad eine Firmengründung lohnen in Estland? 

    Danke für dein Feedback und herzliche Grüsse,

    S. Patrick

    • Bastian
      Veröffentlicht am 04:55h, 09 April Antworten

      Hey Patrick,
      dank dir. Die estnische Firma macht eigentlich nur Sinn, wenn du wohnsitzlos bist, oder in einem Niedrigsteuerland lebst, da du idR. ja dort steuer­pflichtig bist, wo du “wohnst”. Dadurch, dass man in Estland aber nur e-resident ist, also nicht wirklich dort wohnt, zahlt man eben auch keine reguläre Einkommenssteuer. 

      Beste Grüße aus Bali

  • Donnie
    Veröffentlicht am 13:35h, 07 April Antworten

    Puh … 100€ allein für den Antrag – und 2 Monate warten. Ist dann alles doch nicht so preiswert/schnell.
    Frage mich, was die Parameter sind, womit Estonia auswählt, ob man „geeignet“ ist – abgesehen von den Vorstrafen. 

    Hat man da nun gerade 100€ in den Sand gesetzt? Oder ist das ‘ne „safe bet“? Würde mich ja mal interessieren.

    • Bastian
      Veröffentlicht am 04:59h, 09 April Antworten

      Hey Donnie,
      also erstens wartest du nur 1 Monat auf die eResidency und zweitens gibt es kein anderes Land, dass sowas anbietet. Die Firmenanmeldung ist ja nach Eingang der Registrierungsgebühr an einem Tag einge­tragen. Und wir reden hier von einer Anmeldung einer Kapitalgesellschaft. Bei einer deutschen GmbH gibst du schon mindestens 500€ für den Notar aus, geschweige denn die 25.000€ Stammeinlage. Ich habe jeden­falls noch von keinem gehört, der für die e-Residency abgelehnt worden ist…

    • Christopher
      Veröffentlicht am 16:08h, 09 April Antworten

      100 EUR sind viel für die Beantragung? Dann solltest du dir ernsthaft Gedanken über ein Kapital machen ..
      Die Überprüfung wird von der Grenzpolizei durch­ge­führt, hierbei geht es darum Geldwäsche & Terrorismus Finanzierung aufzu­decken und zu blockieren.

      Solltest du also kein Terrorist sein oder Geldwäsche betreiben wo dir irgend­welche Fahnder schon auf den Spuren sind, ist das ganze eine safe Angelegenheit.

      • Bastian
        Veröffentlicht am 10:17h, 14 April Antworten

        Amen Christopher.

  • Christoph
    Veröffentlicht am 07:24h, 09 April Antworten

    Servus Bastian! Danke für diesen Beitrag! Ich wusste, dass die Esten unfassbar fortschrittlich sind, aber das kannte ich noch nicht. Das löst aber genau das Problem, dass man hat, wenn man von überall auf der Welt arbeitet: Alle Dokumente mit Originalunterschrift auszu­drucken und bei den Ämtern einzureichen. 

    Das Land ist uns einfach Jahre voraus..

    Beste Grüße
    Christoph

    • Bastian
      Veröffentlicht am 10:05h, 14 April Antworten

      Danke Christoph.
      Auch wenn es kein Niedrigsteuerlnd ist, zeigen sie uns einfach, was wir für Dinosaurier sind und das es auch unkom­pli­ziert geht.

      LG aus Chiang Mai

  • Sascha
    Veröffentlicht am 08:29h, 09 April Antworten

    Hi Bastian,

    super­vielen Dank für den spannenden Artikel und viele derer zuvor!

    Ich frage mich, wie Du es mit Deinem FBA-Buisness gemacht hast, als Du umgestiegen bist: Konntest Du Deinen Amazon Account auf die Limited umstellen oder musstest Du einen neuen eröffnen?

    Danke,
    Sascha

    • Bastian
      Veröffentlicht am 10:06h, 14 April Antworten

      Hey Sascha,

      die Umfirmierungen bei Amazon bringen immer große Probleme mit sich. Erst recht wenn es inter­na­tional ist. Daher hab ich einen neuen Account eröffnet. Aber man kann sich dann ja über die ASIN an seine eigenen Produkte “dranhängen”.

  • Georg Lohrer
    Veröffentlicht am 11:47h, 09 April Antworten

    Und ich dachte noch beim Durchlesen: das ergibt doch alles gar keinen Sinn, wenn ich schon ein Unternehmen in Deutschland habe. Und dann hast Du es ja glück­li­cher­weise auch noch geschrieben:

    Wenn dein Unternehmen in Deutschland sitzt, ist die Gründung einer estni­schen Firma aber sinnfrei.”

    Leider erst wenige Zeilen vor dem Ende des Artikels.
    Stell doch bitte diesen Satz ganz an den Anfang des Artikels. Dazu vielleicht noch mit Deiner Erklärung an Nina:

    Die estnische Firma ist nur empfeh­lenswert für wohnsitzlose Unternehmer, oder mit Wohnsitz in einem Niedrigsteuerland, dass idealer­weise auch ausserhalb Europas ist und es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt. In Europa bist du fast überall dort steuer­pflichtig, wo du wohnst. Estnische Firma hin oder her…”

    Für alle in Deutschland, bzw. vielleicht sogar Europa mit Wohnsitz gemel­deten Akrobaten (Freiberufler, Unternehmer,, waswei­ßichnoch), also gerade keine wohnsitzlose DNX’s, sind solche Konstrukte wie hier geschildert unnötig, im schlimmsten Fall sogar gefährlich. Steuerverkürzung, auch ungewollt, tritt extrem schnell ein. Und dann bekommt man sehr schnell sehr viel Aufmerksamkeit von Leuten, die man eigentlich lieber nicht will.

    Auch der Hinweis auf DBAs ist nicht zweck­dienlich. Gerade bei DBAs, die nicht von Feld-, Wald-, Wiesen-Grenzgängern gezogen werden, schauen die Behörden genau drauf. Man bezahlt mit DBA ja nicht weniger Steuern, man bezahlt genauso viel wie man auch am steuer­lichen Wohnort zahlen müsste. Allerdings eben in unter­schied­liche Kassen. Damit spart man also erstmal nichts.

    Die Haftungsfrage, ja das wäre einzu­sehen. Aber mit 2.500 € kannst Du auch in D eine UG (haftungs­be­schränkt) gründen. Damit kennen sich alle aus und keiner stolpert über so etwas wie “OÜ”.

    Vielmehr kommen ja auch noch nicht unerheb­liche Kosten für die Unternehmensführung vor Ort, bei Dir eben durch LeapIN.

    Also, wenn man nicht in D steuer­pflichtig ist, ist das Ganze womöglich eine Überlegung wert. Wenn man hier steuer­pflichtig ist, sollte man sich genau überlegen, ob man solche Arten von Indirektionen und zusätz­lichen Kosten wirklich bereit ist zu gehen.

    • Benjamin
      Veröffentlicht am 11:05h, 10 April Antworten

      Danke Georg, du bringst es auf den Punkt: 99,9% aller Digitalnomaden sollten keine Kapitalgesellschaft im Ausland gründen, denn:

      1) solange man in Deutschland steuer­pflichtig ist, greift das Außensteuergesetz, d.h. man fällt unter die sog. Hinzurechnungsbesteuerung. Im Klartext: viel Ärger und mehr Steuern..
      2) wenn man deutscher Staatsbürger ist, wird in der Praxis grund­sätzlich eine Steuerpflicht in Deutschland angenommen. Im Zweifel muss man beweisen können, dass man keine Intention hatte, nach Deutschland zurück zu kehren, was sehr schwierig ist.
      3) selbst wenn man es wirklich schafft, in Deutschland nicht mehr steuer­pflichtig zu sein, fangen die Probleme von Punkt 1 an, wenn man irgendwann wieder nach D zurück­kommen sollte.
      4) die meisten Digitalnomaden verdienen kaum Geld: wenn man 1000€ im Monat verdient und noch eine paar Ausgaben wie Handy und Laptop geltend machen kann, bezahlt man völlig legal in Deutschland keine Steuern!

      • Bastian
        Veröffentlicht am 10:22h, 14 April Antworten

        Also 1. ist es überhaupt kein Problem in deutschland nicht steuer­pflichtig zu sein, wenn man dort weder lebt noch eine Firma hat.
        2. sind wir nicht – wie die Amis – aufgrund unserer Nationalität im Heimatland steuerpflichtig.

        Und das die meisten Digitalnomaden kaum Geld verdienen ist echt eine abgedro­schene Stigmatisierung, die absolut nicht haltbar ist. Vielleicht die, die ständig in entspre­chenden Gruppen posten. Die die Geld verdienen hängen nur nicht die ganze Zeit auf Facebook ab. Ich kenn weit mehr EXTREM gut verdie­nende Nomaden, als nicht-Nomaden in Deutschland. Aber wir können uns darauf einigen, dass es auch unterwegs nicht so viele Deutsche sind…

    • Bastian
      Veröffentlicht am 10:17h, 14 April Antworten

      Hey Georg,
      danke für deinen Kommentar. Wenn es ganz am Anfang steht, dann denken sich ja sicher viele, die das Modell nicht kennen und für die es in Zukunft inter­essant sein könnte, “ach, ist nix für mich – brauche ich nicht lesen”.

      Aber davon abgesehen bin ich auch beim restlichen Kommentar nicht deiner Meinung. Was die OÜ so inter­essant macht, ist zum einen die Simplizität aller bürokra­ti­schen Vorgänge von überall aus UND BESONDERS, dass alle Einnahmen die in der Firma bleiben steuerfrei sind. Das sorgt schon von Anfang an für einen viel besseren Cashflow und schnel­leres Wachstum. Und für LeapIn zahle ich WEIT weniger, als für meinen deutschen Steuerberater – und deren Service muss ich ja nicht nutzen. Von der IHK fange ich gar nicht erst an.

  • Thomas
    Veröffentlicht am 22:35h, 10 April Antworten

    Inzwischen gibt es auch die “1€ GmbH” in Deutschland. Da ist kein Stammkapital vorge­schrieben für die Gründung. Allerdings hast du ca. 500€ Notar kosten

    • Bastian
      Veröffentlicht am 10:23h, 14 April Antworten

      lar, hat aber nicht all die erwähnten Vorteile für Ortsunabhängige.

  • Friedrich Howanietz
    Veröffentlicht am 07:11h, 13 April Antworten

    Der Artikel ist ja eine vollständige Anleitung. Ich bin Herausgeber des Magazines für digitales Marketing. Die Entwicklung in der digitalen Revolution findet so schnell statt, dass man kaum damit Schritt halten kann. Beiträge wie diese zeigen in welchen gesell­schaft­lichen Irrtümern wir leben und das es wirkliche Alternativen dazu gibt. Das Internet ist die neue EU. Wer diese Trends versteht und verwenden kann wird in der New Economy seine Freiheit finden. Es ist ein Irrtum zu glauben es gibt keine Alternativen. Brechen wir mit alten Mustern und gehen selbst neue Wegel
    https://onlinemarketingoffensive.com/investment-punk-gerlad-hoerhan/

    • Bastian
      Veröffentlicht am 10:38h, 14 April Antworten

      Hey Friedrich,
      dank dir für deinen Kommentar! Vielleicht findet es der Beitrag ja in dein Magazin. Würde mich freuen, wenn mehr und mehr Menschen von den Möglichkeiten erfahren.

      LG

      • Friedrich Howanietz
        Veröffentlicht am 22:48h, 22 April Antworten

        Hallo aus Wien, Dein Beitrag wäre ich meinem Magazin sehr gut aufge­hoben. Wie können wir das umsetzen? Ich arbeite an einem Projekt über digitale Nomaden. Aber mehr im Bereich Organisation und Werkzeuge um auf der Reise ein “Office” zu haben. LG Friedrich

  • Christian Gerd
    Veröffentlicht am 16:52h, 14 April Antworten

    Hallo Bastian,
    ich lese deinen Blog unregel­mäßig und habe dich (mit Ben Paul) schon mal live bei Prof. Faltins Entrepreneurship Summit auf der Bühne gesehen… und jetzt bin ich zufällig via Twitter über diesen spannenden Artikel gestolpert – da mich das Thema e-Estonia/e-Residency schon länger inter­es­siert. Noch etwas genauer, weil ich schon vor längerer Zeit die Beiträge von Sebastian auf wirelesslife.de und von Christoph auf staatenlos.ch dazu gelesen hatte. Dort habe ich auch immer die Kommentare mit verfolgt, und bin leider oft ob der Unvollständigkeit als auch ob des verbrei­teten Halbwissens in den Kommentare negativ überrascht, so dass mir eine halbwegs rechts­si­chere Entscheidung aktuell kaum möglich scheint. Aber, da das Thema mich weiterhin sehr bewegt, mag ich hier gerne auch mal meine Anmerkungen und Fragen loswerden, in der Hoffnung, vielleicht doch noch schlau zu werden 😉 …
    Zunächst wäre es schön – da dein Artikel hier ja gerade sehr neu ist – auch die heutigen, aktuellen Bedingungen zu nennen: Wie oben im Kommentar von Donnie schon bemerkt, kostet die ID-Card mittler­weile bereits 100€ (was du auch schon auf der ersten Seite des Beantragungsprozesses sehen kannst). Und hier schließen sich meine Fragen an: In den Kommentaren auf den anderen Blogs fand ich u.a. die Bemerkung, dass die Karte jetzt nur noch für 1 Jahr ausge­stellt wird, und nicht mehr, wie u.a. bei deiner Karte zu sehen, für den Zeitraum von 3 Jahren. Da ich die Gültigkeitsdauer auf der e-Estonia-Webseite nicht finden konnte, wäre es schön, wenn hier ein „Wissender“, der gerade erst eine estnische e-Residency beantragt hat, mal dazu Auskunft geben könnte – denn es ist für den einen oder anderen schon ein kleiner Unterschied, ob 50 € für 3 Jahre oder 100 € für 1 Jahr zu zahlen sind. Zumal mir auch der Verlängerungsprozess bei Ablauf bisher unklar ist: Muss man dann wieder 100€ zahlen oder ist das günstiger?
    Auch bin ich nicht ganz der Meinung, dass ein darauf aufset­zendes Unternehmen „nur“ für wohnsitzlose digitale Nomaden inter­essant ist, da gerade eine eigen­ständige Limited (oü) für mich wohl solange steuerfrei ist, wie ich nichts als Gehalt oder Entnahme ausschütte. Das hast du zwar in einem deiner Kommentare bzgl. des dadurch erziel­baren, besseren Cashflows angedeutet – ist aber auch ein entschei­dender Vorteil für den Aufbau eines zusätz­lichen, eigen­stän­digen Businesses. Und sollte doch mal Geld abfließen, bin ich selbst mit einem Steuerberater so recht­un­sicher aufge­stellt, dass man das wohl besser sein lassen sollte 😉 – vielleicht dann lieber als Gesamtunternehmenspaket wieder an einen Investor verkaufen und nur auf den Veräußerungsgewinn Steuern entrichten? Beat me 🙂 …
    Wenn die Gelder in Estland bleiben, sind sie dort wohl steuerfrei. Und wenn ich sie als „Unternehmen“ einsetze, um Infrastruktur, Ware, Gebühren und „whatever“ bezahle, ist das wohl auch steuerfrei. Neben der erwähnten verein­fachten Handhabung ist also auch der „Betrieb“ bzgl. der zu erwar­tenden Ausgaben und Abgaben deutlich günstiger (d.h. eben nicht nur, weil jetzt – wie von dir oben genannt – die IHK Beiträge wegfallen 😉 )… also aus meiner Sicht lohnend, wenn das Unternehmen zusätzlich zu einem bestehenden Business aufge­setzt wird, mit dem man dann ja auch noch unter­ein­ander Geschäfte abwickeln kann (so machen es zumindest etliche große, weltweit agierende Konzerne, damit sie in Deutschland nicht oder kaum Steuern zahlen müssen – das geht schon heute innerhalb der EU – Namen spare ich mir jetzt hier, um deswegen nicht angegriffen zu werden). Letztlich wäre es schon schön, wenn sich Steuerberater melden (oder verlinkt werden) könnten, die sich genau auf solche Mehrunternehmens-Konstruktionen mit einer estni­schen Limited spezia­li­siert haben.
    Liebe Grüße aus Berlin
    Christian

  • Andreas
    Veröffentlicht am 05:23h, 19 April Antworten

    Das ist definitiv einer der besten Artikel, die ich bisher zu diesem Thema gelesen habe. Vielen Dank dafür. Mich würde sehr inter­es­sieren, wie aktuell bei dir das Verhältnis zwischen Dividende, Geschäftsführer-Gehalt und Angestellten-Gehalt aussieht. Hält sich das ungefähr die Waage? Je nachdem wie die aktuelle Wohn- bzw. Reisesituation gerade aussieht, könnte man ja auch von Monat zu Monat entscheiden, wie viel ausbe­zahlt wird. Sehe ich das richtig?

    Viele Grüße

    • Bastian
      Veröffentlicht am 06:30h, 02 Mai Antworten

      Hallo Andreas,
      bisher habe ich mir noch nichts aus der Firma rausge­nommen. Daher werde ich mich erst noch tiefge­hender damit beschäf­tigen, wenn es soweit ist.

      LG

    • Christopher
      Veröffentlicht am 02:30h, 05 Mai Antworten

      Man sagt hier, dass 30/70 eine gute Mitte ist. Sprich 30% Geschäftsführergehalt, welches versteuert wird und 70% Mitarbeiter Gehalt. 20/80 geht sicherlich auch noch.

  • Markus
    Veröffentlicht am 21:16h, 30 April Antworten

    ähhh mal ne blöde Frage… wie wird man “wohnsitzlos”. Geht das dann nur mit Gitarre und Hund und Hut 😀 ? Auf dem Perso ist doch immer eine Adresse die letzt­endlich meinen Wohnsitz ist?!

    • Bastian
      Veröffentlicht am 06:06h, 02 Mai Antworten

      Markus, du musst nur zum Einwohnermeldeamt und sagen, dass du dich abmelden möchtest. Es wird tatsächlich nichtmals nach einem Ausreiseticket gefragt, was mich selbst gewundert hat. Auf dem Perso hast du dann einen Sticker mit “Keine Hauptwohnung in Deutschland”. Deine Nationalität gibst du damit natürlich nicht auf.

  • Rosa Lind
    Veröffentlicht am 18:20h, 20 Mai Antworten

    Hallo Bastian,
    Danke für den tollen Artikel!
    Sich mit einem Business erstmal in Ruhe auszu­pro­bieren ohne sozial­ver­si­che­rungs­pflichtig und steuer­pflichtig zu sein solange Gewinne auf dem Firmenkonto in Estland verbleiben, ist genau was ich gesucht habe.
    Was genau bedeutet: “Außerdem können Steuern auf laufende Umsätze anfallen.” ?
    Was mich wundert: Ein Firmenkonto im Ausland zu eröffnen scheint einfach zu sein (das Internet ist ja voll von Gründungsagenturen) – es scheitert dann aller­dings daran, daß man im Ausland kein Konto für die Firma eröffnet bekommt! Banken fragen einen ja mittler­weile Löcher in den Bauch und verlangen Wohnsitznachweis und Kopie der letzten Steuererklärung und warum man die Betriebsstätte nicht im Wohnsitzland gründen will, … Wie hast du es geschafft, ein Firmenkonto in Estland zu bekommen??
    Die Seite von LeapIN ist infor­mativ, aber ich inter­es­siere mich für den Vertrieb von Waren. Auf Profia hingegen ist Information dünn gesät und die Seite sieht unpro­fes­sionell aus – noch irgend­einen Tipp dazu?
    LG, Rosa

  • Radek
    Veröffentlicht am 12:06h, 23 Mai Antworten

    Hi Bastian,
    Klasse Artikel. Großes Lob.
    Wie verhält es sich mit digitalen Produkten? Also wenn ich Ebooks, Videokurse, oder auch ein Abo für meine Mitgliederseite verkaufe? Muss ich dann auch beim Finanzamt Rostock eine UST.ID beantragen oder kann ich erstmal alles ausschließlich über Estland abwickeln?
    Ist LeapIn in dem Fall als Agentur geeignet, oder kannst du mir eine andere Agentur empfehlen die sich hierfür eignet?
    LG,
    Radek

  • Sergej
    Veröffentlicht am 08:07h, 07 Juni Antworten

    Solange man in Deutschland gemeldet und Steuerpflichtig ist, muss man auch die Gewinne aus der OÜ in Deutschland gemäß dem Hinzurechnungsbesteuerung/Außensteuergesetz versteuern. Gewinne der Auslandsgesellschaft werden also im Deutschland mit der Einkommenssteuer versteuert, Oft wird auch nicht der tatsäch­liche Gewinn der Gesellschaft als Berechnungsgrundlage heran­ge­zogen, sondern lediglich eine fiktive Gewinnschätzung.

  • Marius
    Veröffentlicht am 13:41h, 07 Juni Antworten

    Ansprechend geschrie­bener Artikel mit einer sehr inter­es­santen Möglichkeit der virtu­ellen Staatsangehörigkeit. Die vielen Vorteile sind definitiv eine Überlegung wert, das FBA-Business von dort zu steuern.
    Super, dass du direkt die nötigen Links / Webseiten angegeben hast 🙂

  • Christopher
    Veröffentlicht am 11:58h, 16 Juli Antworten

    Hallo, ein guter Artikel! Wie verhält es sich mit den deutschen Umsatzsteuern? Also angenommen, ich gründe in Estland eine Firma (entspre­chend einer GmbH) und verkaufe Produkte über Amazon FBA in Deutschland. Ich beantrage, wie im Artikel beschrieben, eine deutsche Umsatzsteuer ID. Muss ich dann die Steuern direkt an das deutsche Finanzamt bezahlen? WIe funktio­niert das in der Praksis?

  • Thomas
    Veröffentlicht am 05:34h, 18 Juli Antworten

    Hi. Ich verstehe nicht ganz und bitte um Aufklärung von Dir, Bastian. Danke! 

    Wenn ich (noch) in D lebe, weil ich hier angestellt bin und monatlich Gehalt bekomme, aber nebenbei auf Basis dieser Kohle mein Business (FBA) über die OÜ in Estland starte, muss ich dann gleich (wie in D) Steuern auf Gewinne zahlen? Oder habe ich auch die Vorteile, dass CIT erst bei Entnahmen anfällt?! DAS wird zumindest mir beim Lesen leider nicht ganz klar. Freue mich auf Deine Antwort. 🙂

    • Bastian
      Veröffentlicht am 09:45h, 03 August Antworten

      Hey Thomas,
      WANN die Besteuerung dann fällig wird, das weiß ich in dem Fall nicht, weil es sowieso keinen Sinn machen würde, das Modell mit Wohnsitz in Deutschland zu fahren. Eröffnen kannst du die Firma trotzdem. Aber nutzen würde ich sie dann erst nach Abmeldung aus Deutschland.

      LG
      Bastian

  • Erik
    Veröffentlicht am 13:39h, 03 August Antworten

    Wie oft muss man eine Einkommenssteuererklärung als Non-Resident (e-Resident) abgeben, wenn man keine Briefkastenfirma in Estland gegründet hat? Sprich, wieviel Arbeit macht es, wenn man die e-Residency für zwei bis drei Jahre ungenutzt ruhen lässt?

  • Michael Galilaer
    Veröffentlicht am 06:11h, 19 August Antworten

    Hallo

    sehr guter Beitrag,fuer mich als deutscher Staatsbuerger in Kolumbien sehr interesant,ich habe keinen deutschen Wohnsitz mehr habe aber den Anschluss an Taetigkeiten in Europa verloren und Kolumbien ist zunehmend inter­ven­tio­nis­tisch und wenig zukunfts­ori­en­tiert besonders was Technolgien wie Bitcoin angeht.
    Meine Frage ist, bekomme ich ueber die erwaehnte Agentur auch eine Anschrift wo Sendungen fuer mich entgegen genommen werden koennen ?

    • Bastian
      Veröffentlicht am 14:50h, 19 August Antworten

      Hey Michael,
      ja auch eine Geschäftsadresse samt Postservice kannst du von LeapIn für 18€/Monat bekommen.

      LG
      Bastian

      • Diana Kreidler
        Veröffentlicht am 15:08h, 02 Oktober Antworten

        Hallo Bastian,

        LeapIn bietet keinen Service an für FBA Unternehmen… 

        Viele Grüße
        Diana

        • Bastian
          Veröffentlicht am 20:18h, 02 Oktober Antworten

          Ich weiß, hab ich doch auch im Artikel erwähnt und eine Alternative vorgeschlagen 😉
          LG
          Bastian

  • Michael Galilaer
    Veröffentlicht am 21:19h, 23 August Antworten

    Hallo Bastian

    das heisst das dort auch Unterlagen usw entgegen genommen werden koennen und gelagert oder an mich verschickt werden koennen ? Beispielsweise die Bitcoin-Karte von Xapo die seit gestern wie erwartet nicht mehr in Laender ausserhalb der EU verschickt werden darf ,weitere werden folgen,die Ursachen sind nicht ganz klar.Wer nimmt dann eigentlich fuer mich die Postsendung an und unterschreibt,wenn ich selbst nicht vor Ort bin ?

    • Michael Galilaer
      Veröffentlicht am 21:21h, 23 August Antworten

      ach noch eine Frage Bastian,wie ist es um Kontoeroefffnung bestellt,gibt es da schon Neuigkeiten und welche Adresse wird in der Bank gefuehrt,die der Firmenniederlassung oder des Wohnsitzes ?

  • Thomas Breimann
    Veröffentlicht am 22:50h, 30 August Antworten

    > Falls du in Deutschland oder irgend einem Staat auf dem Globus steuer­pflichtig bist, musst du eventuell trotz E-Residency daheim blechen.
    > Einen coolen Hint gibt es aber: Gewinne deiner estni­schen Firma bleiben komplett steuerfrei, bis sie ausge­schüttet werden.

    Das ist leider nur die halbe Wahrheit. Für Estland bleibt es steuerfrei. Das deutsche Finanzamt wird aber eine Betriebsstätte in DE annehmen, solange Du Hauptwohnsitz hier hast und nicht regel­mäßig nach Estland zum Arbeiten reist _oder_ tatsächlich dort einen Angestellten hast, der die Arbeit macht (die können Nachweise verlangen).
    Damit ist dann auch eine deutsche Bilanz fällig, IHK usw., also praktisch alles, was bei einer deutschen GmbH so anfällt.

    • Bastian
      Veröffentlicht am 09:39h, 31 August Antworten

      Richtig, deshalb sage ich ja auch, dass es mit Wohnsitz in Deutschland eigentlich keinen Sinn macht. Das ganze Modell ist eher für digitale Nomaden konzi­piert. Für diese dafür aber sehr spannend und mit einigen Vorteilen gegenüber einer Unternehmung in Deutschland.

  • Patrick Thiele
    Veröffentlicht am 17:35h, 14 September Antworten

    Wow 🙂 Ich befasse mich schon länger mit dem Thema und habe bisher noch keinen Artikel gefunden, der so übersichtlich ist und alle meine Fragen beant­wortet. Vielen Dank dafür, Bastian 🙂

  • Karim Bk
    Veröffentlicht am 21:49h, 29 September Antworten

    Einfach Klasse! Top Artikel!
    Ich als Tunesischer Student in Deutschland habe kein Recht in Deutschland ein Unternehmen zu gründen. In Tunesien sind die Chancen auch sehr begrenzt, und ich stoße jedes Mal gegen jeglicher Art von Hindernissen (nämlich in Tunesien kann man kein Paypal Business Konto erstellen)
    Die von Estland angebotene E-Residency wäre für mich DIE Lösung, um mein Online-Shop endlich aufzu­bauen, und meine Handmade Vintage Licht & Dekoartikeln von Tunesischen Designern produ­ziert, in der EU zu verkaufen.

    • Bastian
      Veröffentlicht am 20:28h, 02 Oktober Antworten

      Hey Karim,

      dank dir für deinen Kommentar. Da bin ich absolut bei dir. Die Chancen die die e-Residency ermög­licht sind wirklich großartig und bringen ein wenig mehr Chancengleichheit mit sich.

      • Karim Bk
        Veröffentlicht am 04:36h, 03 Oktober Antworten

        Danke für die schnelle Antwort Bastian! Ich hätte zwar noch eine Frage: 

        Wenn ich in Deutschland nicht selbst­ständig arbeiten kann, ist es möglich das Unternehmen in Estland zu gründen (durch die e-Residency) und dann Waren in Deutschland verkaufen? z.B durch Amazon FBA? Die Ware werde ich dann in Deutschland bekommen, und in Deutschland Online wieder­ver­kaufen. Es handelt sich um physische Güter. 

        PS: Ein Checkbox für eine Notification, wenn der Kommentar beant­wortet wird, wäre hier super hilfreich 🙂 

        LG
        Karim

  • Karim Bk
    Veröffentlicht am 18:16h, 08 Oktober Antworten

    Up

  • kagal
    Veröffentlicht am 20:45h, 26 Oktober Antworten

    Hey all!

    – Für die Frage oben 🙂 Das Firmenkonto läuft natürlich auf die Firma.

    – Ein halbes Jahr nach Gründung bekam ich kein Wertpapierkonto bei der LHV (Firmenkonto ist bei der Swedbank). Trotz Einreichung glaub­hafter Unerlagen über mein Umsätze, Einkommmen und Vermögen (alles 6-stellig). Ich wollte 100 TEUR einzahlen zwecks Spekulation. Als Privatdarlehen für die Firma, solange bis das Kapital durch Einnahmen der Firma ersetzt wurde. … “Wir prüfen, ob Ihre Verbindung zu Estland stark genug ist” (“We will check if your connection to Estonia is strong enough”) hatte mir die hübsche Junge Dame Mitte bis Ende 20 im schwarz­roten LHV-Einheitskleid noch erzählt, bevor meine Anfrage schluss­endlich durch eine E-Mail zurück­ge­wiesen wurde – ohne Angabe von Gründen. Hintergrund: Meine Beratertätigkeit findet nicht in Estland statt und ich bin wohnsitzlos seit 2016. 

    – Ausschüttungen habe ich noch nicht getätigt.

    – Gesamtbesteuerung bei Dividendenausschüttung (wenn es raus geht) sollen 25% sein (also quasí Körperschaftssteuer aufge­rundet auf Abgeltungssteuer), sagt die Buchhalterin. Zunächst werde ich nich so frech sein, zu fragen, wie Beratertätigkeiten von Wohnsitzlosen bei der Firma abgerechnet werden können (mit oder ohne Steueridentifikationensnummer 🙂 ) oder bei Freuberuflern aus verschie­denen Niemandsländern.

    – Lizenzkosten aus dem Ausland werden mit 15% besteuert. Das Steuersystem ist halt modern.

    – Ein steuer­freies Unternehmergehalt (da gibt es eine Klausel) kann ich mir nicht auszahlen lassen, da kein Wohnsitz in Estland.

    – Schade ist, dass Aufwendungen für Bewirtung als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden.

    – Aufwand entsteht durch die Rückforderung von gezahlter Mehrwertsteuer im Ausland.

    – Die Anfahrtskosten zu meinen Kunden erscheinen hin und wieder hoch, Beispiel: New york -> Stockholm – Sao Paulo. Ich bin wohnsitzlos und muss daher meinen aktuellen Aufenthaltsort als Startpunkt, und den zukünf­tigen Aufenthaltsort nach der Arbeit als Zielpunkt angeben. Da kann es als Dauerreisender natürlich Abweichungen geben, Meine Buchhalterin ist damit nicht glücklich oder überfordert. Sie empfahl, den Wohnsitz meiner Mutter als Start- und Zielpunkt zu verwenden !?! Hat Jemand hiermit Erfahrung?

    – §46 ist kompli­ziert und präzi­siert die Einkommensteuerpflicht … Das liest sich so, als gelte die Wegzugbesteuerung auf für ehemalige Inländer, wenn sie sich auf Dauerreise begeben. Hat Jemand hiermit Erfahrung? (insofern er vorher 5 Jahre unbeschränkt einkom­men­steu­er­pflichtig in Deutschland war).

    Grüße aus Brasilien kagal

  • Alex
    Veröffentlicht am 19:36h, 14 November Antworten

    Hi Bastian,

    danke erstmal für deinen Artikel und den dahinter steckenden Aufwand.
    Mittlerweile ist einige Zeit vergangen. Wie unkom­pli­ziert lassen sich Reisekosten, Co-working spaces etc. wirklich in der Praxis absetzen bzw. von deinem Geschäftsaccount bezahlen? Wie einfach oder schwierig werden diese anerkannt?

    Zu den Dividenden: Diese können idR jährlich ausge­zahlt werden, sofern man dies wünscht, korrekt?

    Danke und Gruß,
    Alex

    • Bastian
      Veröffentlicht am 21:37h, 27 Dezember Antworten

      Hey Alex,
      bei Reisekosten müssen diese wirklich nachvoll­ziehbar business-bezogen sein. Wenn du aus ner Laune heraus sagst, dass du jetzt nach Thailand fliegen möchtest und das absetzen willst, kannst du Glück haben aber solltest nicht immer davon ausgehen, dass es klappt.
      Bewirtungsbelege kannst du z.B. nur für dich, also eine Person geltend machen. Sprich nur die Hälfte der Rechnung.

      Dividenden kannst du nach Jahr 1 jährlich auszahlen.

      LG
      Bastian

  • Sandra
    Veröffentlicht am 14:22h, 01 Dezember Antworten

    Hallo Bastian,

    deine Artikel erhellen mir den Tag :-). Und sogar den wolken­ver­han­genen Steuerdschungel-Horizont und das heisst schon was! Wo ich mir noch nicht ganz klar bin: Wenn man für FBA schließlich die deutsche Steuer-Id, sagen wir für eine OÜ beantragt, wird dadurch nicht schon fast eine NL in Deutschland unter­stellt, sofern man zum Zeitpunkt der Antragstellung noch hier wohnt? Oder ist das OK, sofern sich der Umsatz zunächst ja in beschei­denem Rahmen bewegt? Wenn ich den Antrag nach Wegzug stelle, kann ich halt schlecht meine erste Lieferung in DE selbst annehmen.

    Herzlichen Gruß
    Sandra

    • Bastian
      Veröffentlicht am 19:48h, 01 Dezember Antworten

      Hey Sandra,
      das Ganze lohnt sich sowieso nur, wenn du nicht mehr in Deutschland wohnst. Estland ist auch kein Steuerparadies. Wirkliche Vorteile hat man daher nur, wenn man digitaler Nomade ist, oder das verdiente Geld haupt­sächlich reinves­tiert und nicht privat hinaus­nimmt, da alles Geld was in der Firma bleibt, steuerfrei ist.

      Beste Grüße
      Bastian

  • David
    Veröffentlicht am 20:07h, 14 Dezember Antworten

    Mal zur Klarstellung, eventuell kennt sich jemand wirklich aus..

    Hier wird wiederholt betont, dass nicht entnom­menen Gewinne steuerfrei bleiben.

    Mal angenommen, das FA unter­stellt eine Betriebsstätte in Deutschland, richten die sich dann auch nach der Entnahme der Gewinne oder ist das dann völlig schnuppe dass mir kein Cent tatsächlich zugeflossen ist?

    Nach meinem Rechtsverständnis gehört das Geld der juris­ti­schen Person, oder wird das dann einfach zurecht gebogen und als mein persön­liches Einkommen versteuert samt aller Konsequenzen von wegen Verkürzung etc.?

    Der Gedanke dahinter ist, ob man quasi Geld ansparen kann und die Ausschüttung in eine wie auch immer geartete Zukunft legt, in der man in Deutschland nicht steuer­pflichtig ist.

    • Bastian
      Veröffentlicht am 15:48h, 15 Dezember Antworten

      Hallo David,
      Die Frage ist einfach zu beant­worten. Wenn eine Betriebsstätte in DE besteht, z.B. Begründet durch den Wohnsitz des GFs, dann wird der Unternehmensgewinn, der dieser Betriebsstätte zugeschrieben wird, auch in DE versteuert.
      Die Auszahlung von Gehalt kann natürlich um einige Zeit verzögert werden, um keine ESt zahlen zu müssen.

      Beste Grüße
      Bastian

  • Steffan
    Veröffentlicht am 19:13h, 27 Dezember Antworten

    Hey Bastian,

    Danke für den super Artikel. 

    Eine Frage:

    Wenn du das Estland-Modell nicht für Amazon FBA verwendest, hast du dein Gewerbe noch ganz normal in Deutschland angemeldet, richtig? Und bist trotzdem in Deutschland abgemeldet.

    Ich möchte bald mit FBA anfangen und mich im Juni/Juli aus Deutschland abmelden. Welchen Vorteil bringt es mir genau, wenn ich eine Firma in Estland für Amazon FBA gründe? Ich sehe da keinen. Vor allem, weil die Einkommenssteuer in Deutschland wahrscheinlich geringer als 20% sein wird und ich Gewinne hier auch steuerfrei reinves­tieren kann. Der einzige Vorteil, den ich sehe: Weniger Papierkram mit Steuererklärung & co. Habe ich was übersehen?

    Beste Grüße,
    Steffan

    • Bastian
      Veröffentlicht am 21:34h, 27 Dezember Antworten

      Hey Steffan,
      nein ich habe mein Gewerbe in Deutschland nun auch komplett abgemeldet, bzw. in 3 Tagen (Ende des Jahres) ist es dann offiziell abgemeldet.
      Der Vorteil der Estland Firma ist bei FBA, dass ja 100% der Einnahmen steuerfrei sind, bis du sie dir für nicht-Firmenzwecke auszahlst. Heisst du kannst 100% deiner Einnahmen komplett steuerfrei re-inves­tieren. In Ware beispiels­weise. Das die Verwaltung simpler ist, ist nur ein weiterer Bonus.

      Beste Grüße und guten Rutsch!
      Bastian

  • Nico
    Veröffentlicht am 12:49h, 29 Dezember Antworten

    Genialer Beitrag, vielen Dank!

    Ich bin Daytrader und finde es sehr inter­essant das Geld zum weiteren Invest in der Firma belassen zu können. Kannst du mir vielleicht folgende Fragen beantworten?

    – muss ich denn überhaupt ausschütten/ein Gehalt beziehen oder kann das komplette Kapital in der Firma bleiben?
    – darf ich von einer deutschen IP Adresse traden oder muss ich mich nach Estland (per VPN) einwählen?

    • Bastian
      Veröffentlicht am 06:18h, 02 Januar Antworten

      Hey Nico,

      du kannst das Geld komplett in der Firma lassen. Ob irgend­jemand bei deinen Einkünften auf die IP guckt, bezweifle ich. Ich logge mich ja ständig von überall sonst als Estland ein. Aber ob es eine Sonderregelung bei Trading gibt, das weiß ich nicht.

      LG aus Bangkok
      Bastian

      • Nico
        Veröffentlicht am 07:42h, 06 Januar Antworten

        Wie ist das denn mit Privateinlagen zum Starten meines Business. Kann ich die später wieder steuerfrei nach Deutschland entnehmen?

        • Bastian
          Veröffentlicht am 04:03h, 07 Januar Antworten

          Auch dafür würde ich an LeapIn verweisen. Ich hatte selbst ja schon ein laufendes Business und hab dann mit dem Switch nach Estland kein zusätz­liches Privatkapital einge­zahlt, deshalb weiß ich das nicht.

    • Bastian
      Veröffentlicht am 10:26h, 04 Januar Antworten

      Hallo Nico,
      dank dir vielmals.
      Das weiß ich leider nicht. Aber die Jungs bei LeapIn.eu sind super hilfs­bereit und können dir das sicher beantworten.

      LG
      Bastian

      • Nico
        Veröffentlicht am 09:14h, 08 Januar Antworten

        Okay, ich habe die mal angeschrieben.

        Jedoch dürfte das NoGo leider der Wohnsitz in Deutschland sein, da hier dann eine Betriebsstätte angenommen wird. Oder hat jemand eine legale Lösung dafür ?

  • Daniel
    Veröffentlicht am 17:47h, 30 Dezember Antworten

    Kann es sein, dass die Gebühren bei LeapIn mittler­weile stark angezogen wurden? Hier ist das günstigste Paket bei 59 Euro pro Monat. https://www.xolo.io/compare
    Infos und Preise, wenn man nur eine Geschäftsadresse benötigt, finde ich leider nicht.

    • Bastian
      Veröffentlicht am 06:21h, 02 Januar Antworten

      Würde ich einfach mal per Mail nachfragen. Möglich ist es. Ich habe selbst das Professional Paket mittlerweile.
      LG
      Bastian

  • Ferdi
    Veröffentlicht am 14:41h, 11 Januar Antworten

    Hallo Bastian!
    “Weil die Unternehmensgewinne besteuert werden, sobald sie das Land auf ein auslän­di­sches Konto verlassen, also zum Beispiel auf ein deutsches…”
    Hierzu folgende Fragen:
    Kann man die Ertrags-Besteuerung in Estland nicht vermeiden, indem die OÜ gar kein Bankkonto in Estland hat?
    Denn dann fliesst ja gar kein Geld nach Estland….
    und somit auch kein in Estland steuer­pflich­tiger Gewinn (oder Gehaltszahlungen) aus Estland wieder ab. Folge: keine Steuern in Estland…. über Estland fliesst gar kein Geld.
    Stattdessen: 1. Konto in D auf die OÜ eröffnen, 2.500 Stammkapital einzahlen… Haftung gelöst.
    Kundeneinzahlungen, Betriebsausgaben und Dividenden der OÜ ebenfalls über dieses deutsche Konto. 

    1. Ertragssteuern:
    Folge: keine Betriebsstätte in D, da ein Bankkonto keine physische Räumlichkeit oder technische Anlage ist
    => keine deutsche Besteuerung der OÜ….
    Deutsche Besteuerung des OÜ-Gesellschafters? Vorausgesetzt, der Gesellschafter hat weder 1.Wohnsitz noch 2. gewöhn­lichen Aufenthalt in D.,
    sind die Zahlungen der OÜ an den Gesellschafter auch in D für diesen steuerfrei. Ausnahme: 25% Kapitalertragssteuer (Quellensteuer) auf OÜ-Dividenden,
    einbe­halten und an deutschen Fiskus abgeführt von der deutschen Bank.
    Lösung: flexibles Gesellschafter-Geschäftsführer Gehalt verein­baren… Dividenden minimieren… soviel wie möglich als (Quellensteuer-freies) Gehalt.
    1.Wohnsitzaufgabe: Wohnsitz abmelden, Wohnung weiter­ver­mieten (unter­ver­mieten), Umzugskostenrechnungen… ggf. bestehendes Einzelunternehmer-Gewerbe in D abmelden…
    2.gewöhnlicher Aufenthalt: zusammen hängend länger als 6 Monate ausserhalb von D (Ausnahme: Besuche)… Auslandsquittungen sammeln (mit Datum) zum Nachweis.
    Im Ausland nirgendwo Wohnsitz anmelden.
    Folge: Der wohnsitzlose Gesellschafter ist nirgendwo steuer­pflichtig. Die OÜ ist in Estland steuer­pflichtig, verdient aber nichts in Estland mangels Konto dort.
    Die Abgeltungssteuer auf Dividenden wird minimiert….
    Bei Rückumzug nach D wird dann wieder deutsche Steuer fällig auf erhaltene Dividenen und Gehälter beim Gesellschafter… 

    2. Umsatzsteuer:
    13b UStG: z.B. bei Dienstleistungen (Consulting) und Werklieferungen, alles an EU-Unternehmer-Kunden mit Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. (USt.-ID-Nr.)
    Die OÜ braucht eine estnische Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. (beantragen!)
    Dto. bei Warenlieferungen innerhalb EU an Unternehmer mit USt.-ID-Nr.
    Der Kunden(!)-Unternehmer schlägt auf die netto-Rechnung der OÜ die nationale USt. (z.B. italie­nische) drauf, und holt sie sich in der gleichen Anmeldung
    vom italie­ni­schen Fiskus als VorSt. zurück => keine USt.-Zahlung!
    Drittlandsexporte eh USt.-frei, Importe aus Drittländern Einfuhr-USt.-pflichtig, diese jedoch wie VorSt. abziehbar.
    Also keine USt.-Zahllast entsteht.

    3. Falls die Haftung auch über Gewerbehaftpflicht anstatt Stammkapital gedeckt werden kann:
    Falls ja, keine OÜ, sondern Einzelunternehmen anmelden => keine Personentrennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter…. einfacher!

    Dienstleistungs-Rechnung von der estni­schen “sole proprietor” an EU-Kunden mit USt.-ID Nr…. mit eigener estni­scher USt.-ID-Nr. => brutto wie netto (s.o.) => keine USt.-Zahlung fliesst.
    Drittlands-Unternehmer-Kunden eh USt.-frei (Ort der sonstigen Leitung im Ausland).
    Die Dienstleistung erbringt der wohnsitzlose Inhaber der sole propietor, z.B. in Italien.
    Die Zahlung leistet der italie­nische Kunde auf das (vorhandene) private oder gemischte Konto bei der deutschen Bank.
    Zahlungsempfänger: wie z.B. Hans Meier “Gasthof Löwen”… oder Fritz Huber Amazon Tandlerei…
    Geld kommt auch bei reiner Geschäftsbezeichnung als Zahlungsempfänger an, z.B. Gasthof Löwen.

    Vorteile: kein Quellensteuerabzug von Auszahlungen des Unternehmens an Inhaber.
    Keine Differenzierung der Auszahlungen an Gesellschafter nach “Dividenden”, “Geschäftsführer-Gehälter”, “Darlehen” usw.
    Auch Privatabhebungen möglich (bei GmbH verboten!).
    Dafür ggf. Haftungsrestrisiko (falls Haftungssumme höher als Versicherungsschutz).

    Bei Rückumzug nach D:
    Deutsche USt. auf deutscher Rechnung ausweisen und abführen, falls Leistungserbringung nicht an Auslands-Unternehmer (bei EU nur an solche mit USt.-ID-Nr.)
    Ab diesem Zeitpunkt deutsche Besteuerung des ab dann erzielten Gewinns der sole proprietor… also Normalfall.

    Rest wie bei OÜ (s.o.)

    Frage nochmal: ausschliesslich deutsches Bankkonto des in Estland angemel­deten Unternehmens möglich?

    Grüsse,
    Ferdi

  • Erika Reglin-Hormann
    Veröffentlicht am 09:03h, 24 Januar Antworten

    Hallo Bastian,

    was für ein fantas­ti­scher Artikel! Vielen Dank für deine Mühe und die umfas­senden Informationen. 

    Ich habe eine Frage an dich: Ich bin auf einer Social Media Plattform die mittels einer block chain operiert und schreibe dort meine Blog-Artikel. Ich würde gerne deinen Artikel ins Englische übersetzen und dort veröf­fent­lichen. Man verdient dort Krypto-Währung mit dem, was man schreibt und je nachdem, ob es der Community gefällt, was man schreibt bzw. sie einen Info- und Unterhaltungswert in einem Posting sieht, wird man entspre­chend gevoted. Vielleicht kennst du es längst als digitaler Nomade: 

    https://steemit.com/@erh.germany

    Das ist meine Blog-Seite. 

    Normalerweise bin ich spezia­li­siert auf syste­mische Beratung, aber dieses Thema finde ich überaus spannend. 

    Ich freue mich auf eine Antwort von dir. 

    Herzliche Grüße aus Hamburg von Erika

    • Bastian
      Veröffentlicht am 05:28h, 25 Januar Antworten

      Hey Erika,
      dank dir vielmals. Die Plattform kenne ich natürlich 🙂
      Bitte schreib mir bezüglich deiner Frage nochmal kurz ne Mail an [email protected]

      Liebe Grüße aus Chiang Mai

    • Michael Gehlert
      Veröffentlicht am 12:43h, 12 April Antworten

      Hallo Erika,
      Michael hier – ich habe ebenfalls den e-resident stratus und pushe die officeflucht.de (top) site ebenfalls.
      Da ich von dir weiß, daß du mehr oder minder bereits mit publi­zis­ti­schen Blockchain Werkzeugen umgehst – auch ich nutze (aller­dings noch relativ selten) https://steemit.com – und ich als begeis­teter Blockchain Technologie Supporter und IT-Forensiker “mein Kompetenznetz Blockchain” mit Blockchain-affinen Menschen teile/erweitere würde ich mich gerne auch mit Dir vernetzen.

      Des Weiteren benötige ich desöf­teren Ressourcen zur Bekanntmachung von ICO-Projektenim Umfeld von, “Legal Tech”, “Blockchain”, “Legal Compliances”, Crypto Currencies” so wie z.b. aktuell für ein DAapps Project http://www.Stellar.city.
      Ich würde mich freuen von Dir (gerne auch von mitle­senden Blockchain- und/oder e-Residency-affinen Seitenbesuchern) zu hören. (Übrigens, und nur zur allge­meinen Info, haupt­be­ruflich bin ich als CDO und Datenschutzbeauftragter in einer Anwaltskanzlei angestellt) 

      Mit besten Grüßen aus Aschaffenburg
      Michael

  • Paula Essam
    Veröffentlicht am 15:25h, 01 März Antworten

    Hi Bastian,
    super Artikel echt. Und nächste Woche kommt dazu auch noch der ehemalige Premierminister von Estland an unsere Uni und redet über e-residency. Aber eine Frage! Du sagtest:” Wenn dein Unternehmen in Deutschland sitzt, ist die Gründung einer estni­schen Firma aber sinnfrei. Mit doppeltem Jahresbericht und doppelten Steuern machst du dir dein Businessleben nur kompli­zierter.” also dass es sich nicht lohnt wenn man sich noch in Deutschland aufhält. Auf der anderen Seite meintest du aber davor, dass wegen des Doppelsteuerabkommens zwischen Deutschland und Estland ein solcher Doppelaufwand wegfallen würde. Oder habe ich das falsch verstanden? 🙂 Dankeee

    • Bastian
      Veröffentlicht am 07:07h, 02 März Antworten

      Hey Paula,
      dank dir für’s Kompliment. Nun ja, du zahlst nicht doppelt Steuern, aber bräuchtest wahrscheinlich einen deutschen UND einen estni­schen Steuerberater um dafür zu sorgen, dass auf beiden Seiten alles glatt läuft. Und dabei hast du dann ja auch noch nichts an Steuern gespart.

      Liebe Grüße
      Bastian

  • Zeljko Simek
    Veröffentlicht am 17:50h, 05 März Antworten

    Hallo, ich habe gerade meine OÜ gegründet und bin nun auf der Suche nach einem Accountant, der sich mit Amazon FBA auskennt. Bastian, bist Du noch bei Profia und kannst sie empfehlen? Oder hast Du oder sonst jemand einen anderen Tip? Vielen Dank im Voraus!
    Beste Grüsse
    Zeljko

    Ps: Super Content, vielen Dank!

    • Bastian
      Veröffentlicht am 17:38h, 15 März Antworten

      Hallo Zeljko,
      dank dir. Ich habe vor einigen Monat meine Amazon Brand verkauft und arbeite an einem neuen Projekt, dass mich mehr reizt. Profia kümmert sich auch um FBA, aber kann dir leider aufgrund der kurzen Nutzungsdauer kein konkretes Feedback dazu geben.
      LG aus Bali
      Bastian

  • Jan Faller
    Veröffentlicht am 20:05h, 06 März Antworten

    Super Artikel,… ich hab dich über das Video von Lukas Mankow und Johannes entdeckt. Die wollen jetzt ja auch eine Firma in Estonie gründen. Ich schiebe FBA schon krass lange auf, weil ich mich einfach nicht für die beste Unternehmensform entscheiden kann.

    Bitte gib mir mal deine Meinung. Ich wohne in Irland und kann aber auch noch einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen wenn benötigt. Jetzt die Frage…

    Unternehmen in Deutschland (ungerne) in Irland als Kleinunternehmer (20% verts­tuert bis 33.000, dann 40% auf das Extra) oder Limited…. OOOOder doch gleich nach Estland?

    Dann muss ich aber im schlimmsten Fall in Estland, Deutschland und Irland Steuern zahlen, korrekt? Wie würdest du das FBA von hier aufziehen?

  • kagal
    Veröffentlicht am 07:41h, 07 März Antworten

    @Nico:

    Kursgewinne und Dividenden bleiben steuerfrei in der Estland-GmbH. Beim Ausschuettung wird dann versteuert. Das zur Estland-Perspektive. 

    Das ist aber nur eine Seite! Zu Deinen Pflichten in D studiere bitte das Aussensteuergesetz! Wenn Du in D bleibst, kommst Du um die Versteuerung nicht rum. Bei Wegzug in andere Gebiete (oder keine Gebiete -> Dauerreise) gelten dann bestimmte Voraussetzungen. DIe Gesetzgebung hat sich diesbe­zue­glich viel einfallen lassen. Sie kann aber nicht alles beeinflussen.

    MfG kagal

  • Lars Wrobbel
    Veröffentlicht am 14:58h, 19 März Antworten

    Moin Basti,

    ein klasse Artikel! Hast du eine Ahnung wie es verwal­tungs­tech­nisch aussieht, wenn man in Deutschland weiterhin seinen Lebensmittelpunkt haben möchte? Also quasi statt einer deutschen GmbH eine estnische OÜ gründen. Welche Vor- oder Nachteile hat man dadurch? Kennst du hier eine gute Adresse?

    Die OÜ ist für Nomaden eine tolle Möglichkeit, keine Frage, aber wie sieht die unnoma­dische Seite aus? Auf den ersten Blick kann ich hier doch trotzdem viele Vorteile mitnehmen, wie z.B. die Stammeinlage und die einfache Verwaltung.

    Viele Grüße

    Lars

    • Bastian
      Veröffentlicht am 06:17h, 20 März Antworten

      Hey Lars,
      dank dir für’s Kompliment. Ich denke, dass das Model mit Wohnsitz in Deutschland wenig Sinn macht, da du dann wahrscheinlich einen Estnischen und Deutschen Steuerberater brauchst, die sich beide mit den jewei­ligen Gegebenheiten auskennen sollten. Ob du dann en Estland auch das Geld komplett steuerfrei in der Company lassen kannst, weiß ich nicht. Denn du bist ja an sich dort unein­ge­schränkt steuer­pflichtig, wo du wohnst.

      LeapIn ist aber auch im Voraus super hilfs­bereit. Schreib denen am besten einfach mal eine Email und schau, was die dir dazu sagen können.

      Beste Grüße aus Bali
      Bastian

  • Jonas
    Veröffentlicht am 14:50h, 01 Mai Antworten

    Faszinierend was es alles gibt. Wenn ich mir die Kommentare aber so durchlese ist das alles doch nicht so einfach mit unseren Ämtern. Aber es ist auf jeden Fall ein Beispiel für andere Länder.

  • Luciar
    Veröffentlicht am 15:36h, 06 Januar Antworten

    Hallo Sebastian!
    Für uns kommt diese Lösung zwar nicht in Frage, da wir in D ein Haus und eine Praxis besitzen – nichts­des­to­trotz möchte ich dir zum gelun­genen Artikel gratulieren:
    äußerst klar, infor­mativ, richtig angenehm zu lesen und du sparst an keiner Ecke mit nützlichen Tipps und Informationen 🙂

    • Bastian
      Veröffentlicht am 15:50h, 06 Januar Antworten

      Hey Luciar,
      vielen Dank für das tolle Feedback. Zeitnah kommt auch einiges an neuem Content 😉

      Liebe Grüße aus Rio.
      Bastian

  • Claudia
    Veröffentlicht am 11:47h, 08 Januar Antworten

    Hey Bastian, toller Artikel. Es ist auch nur eine Frage offen geblieben: Wir möchten gerne über die Firma in Estland ein FBA Business bei Amazon aufbauen. Die Produkte sollen auch über Amazon Deutschland verkauft werden. Nun hat mir ein Steuerberater gesagt, dafür benötigen wir eine Firma in Deutschland. Ich kann dazu aber absolut keine Infos finden. hmm?

    • Bastian
      Veröffentlicht am 12:25h, 13 Januar Antworten

      Hey Claudia, dank dir. Dann würde ich einen zweiten Steuerberater konsul­tieren, denn das stimmt so nicht. Gibt ja unzählige inter­na­tionale Firmen, die auf Amazon.de verkaufen.

  • Adnan
    Veröffentlicht am 19:56h, 23 Januar Antworten

    Hallo Bastian,

    du hast hier einen fantas­ti­schen Beitrag erstellt. Man sieht auch deutlich an den Kommentaren welches Interesse an so einem Modell besteht. Wäre ich bloß früher auf deinen Artikel gestoßen, dann hätte ich wahrscheinlich eine andere Strategie gewählt.
    Ich bin jetzt an den Punkt gelangt, wo ich schon die estlän­dische OÜ gegründet habe und mein FBA Business auch auf die OÜ umgeschrieben habe und mich jetzt in Rostock regis­trieren lassen muss. Der Verkauf der Produkte findet momentan in Deutschland und Österreich statt. Bin aber in Österreich wohnhaft und steuer­pflichtig. Heißt das für mich ich sollte mir einen Steuerberater in DE sowie in Ö zulegen. In DE fällt für mich eigentlich nur die Umsatzsteuer an. Ich würde auch auf die Schwellenwerte verzichten und müsste mich wahrscheinlich in jedem Land wo ich verkaufe steuerlich regis­trieren lassen. Das wäre alles sehr komplex und auch teuer, wenn ich in jedem Land einen Steuerberater brauche. Wie hast du das mit deinem FBA Business gemacht?

    • Bastian
      Veröffentlicht am 17:33h, 17 Februar Antworten

      Hey Adnan, dank dir. Ich hab das FBA Business nur noch ganz kurze Zeit betrieben, nachdem ich die Firma in Estland eröffnet hatte und mich dann entschieden einen anderen Weg einzu­schlagen. Daher kam es gar nicht zum Erreichen der Schwellenwerte und ich kann dir deine Frage leider nicht beant­worten. Mittlerweile habe ich eine Firma in Kanada und betreibe ausschließlich ein Airbnb Business, dass mir wesentlich mehr Freude macht und ebenso sehr lukrativ ist.

  • Edi
    Veröffentlicht am 21:12h, 23 Juni Antworten

    Wird eigentlich der Wohnsitz in Deutschland geprüft?? Wenn ich zum Beispiel die umsatz­steuer id in Rostock beantrage?? Ich meine das deutsche fifnanzamt muss ja nicht wissen dass du tatsächlich in de wohnst. Schließlich bekommen diese nicht deinen Namen mitge­teilt sondern den Namen der estni­schen GmbH?? Oder verstehe ich das falsch?

    • Bastian
      Veröffentlicht am 08:43h, 15 Juli Antworten

      Das kann ich dir leider nicht beantworten.

  • FancyJones
    Veröffentlicht am 08:44h, 30 Oktober Antworten

    Die e-Residency bzw. eine estlän­dische Limited klingt auch für mich inter­essant. Ich plane ein Online-Business zu gründen, wo ich z. Bsp. Coachings gebe und über Amazon eBooks verkaufe. Mein Wohnsitz ist aber in Deutschland, da ich hier mit meiner Familie lebe. Wie ist wäre die Besteuerung dann im Detail?
    – Bleibt der Gewinn unver­steuert, auch wenn ich in Deutschland lebe und erst bei Gewinnausschüttung/Dividende fallen 20% Dividendensteuer in Estland + 25% Abgeltungssteuer in Deutschland an? Oder
    – Auch der Gewinn wird versteuert, da ich in Deutschland lebe, mit der deutschen Körperschaftssteuer + Solidaritätszuschlag + Gewerbesteuer? Die Ausschüttung des Gewinns dann nochmal mit der deutschen Abgeltungssteuer?
    – Spare ich mir die jährlichen IHK-Beiträge?
    Mir ist klar, dass ich in irgend­einer Form auch in Deutschland Steuern zahlen muss wegen meinem Wohnsitz, die Frage für mich ist halt welche und wie hoch diese Steuerbelastung ist. Muss ich z. Bsp. wirklich in Deutschland dann noch Gewerbesteuer zahlen, wenn ja doch der Unternehmenssitz und die Buchhaltung in Estland ist? Auch wenn ich am Jahresende „nur“ 10% Steuern spare, kann sich ja das doch schnell rechnen bei entspre­chendem Gewinn. Außerdem ist die Buchhaltung und Steuerberatung in Estland sicherlich günstiger als in Deutschland.

  • Matt
    Veröffentlicht am 22:27h, 13 Januar Antworten

    Top Artikel immer noch! Danke dafür.. baer es wäre top wenn Du was am scrolling verän­derst. Nervt total.. 

    Greetz,
    Mazz

    • Bastian
      Veröffentlicht am 04:34h, 18 Januar Antworten

      Hey Matt, was genau stört denn am Scrolling?

  • Max
    Veröffentlicht am 11:07h, 25 März Antworten

    Hallo Bastian,
    toller Beitrag, danke dafür!
    Ich schreibe meine Bachelorarbeit über elektro­nische Identitäten. Könntest du mir die Quellen bzw. die Literatur, die du für diesen Beitrag verwendet hat, nennen? Das wäre grandios!

    Beste Grüße
    Max

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