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Blog, Produkt, Brand – Wie du deine Marke schützt

14 Min. Lesezeit 

In den Neunzigern gab es zwei Allianzen. Eine Versicherung – und eine Band. Die Versicherung war nicht nur zuerst da. Sie hatte auch Patent angemeldet, klagte gegen die Band, gewann in zweiter Instanz. Begründung: Guy und Claus (Band Allianz) verfälschten den Erinnerungswert des Titels (Versicherung Allianz).

Die Band kam nach der Klage noch einige Zeit „ohne Namen“ aus. Auf diesen Fall solltest du aller­dings nicht setzen – sondern abwägen, ob du die Marke, mit der du dein Geld verdienst, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden willst. Schließlich ist „ohne Namen“ jetzt schon besetzt. 

Die harten Fakten

 

Die Website des DPMA nennt es beim Namen: „Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.“ Hast du solch eine starke Marke – zum Beispiel eine tolle Geschäftsidee mit deinem Blog? Oder ein super Produkt in der Pipeline? Dann solltest du jetzt weiterlesen.

Deine Marke reprä­sen­tiert dein Unternehmen und unter­scheidet dich zur Konkurrenz, die vielleicht ein ähnliches Produkt anbietet. Wieso diese Unterscheidung wichtig ist? Weil sie deinem Kunden Orientierung im Angebotsdschungel gibt. Und durch die Anmeldung beim DPMA schützt du dieses geistige Eigentum. Was du dann hast, nennt sich Markenschutz: Du allein erhältst das Recht, die einge­tragene Marke für deine Ware oder auch deine Dienstleistung zu nutzen.

Schützen kannst du im Prinzip alles: Namen, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen – sogar Verpackungen und Farben. Beispiele: das Nivea-Blau oder der Öffnungsmechanismus der Ritter-Sport-Schokolade.

Jetzt rufen wir uns nochmal das Allianz-Beispiel in Erinnerung (sorry, Guy und Claus): Recherchier unbedingt vorher, ob es deinen Marken-Namen, dein Logo oder deine Farbmischung so oder so ähnlich schon gibt – und damit Verwechselungsgefahr besteht. Juristisch heißt das relatives Eintragungs-hindernis. Das DPMA übernimmt die Recherche nicht für dich. Dein Konkurrent, die Allianz, eventuell schon.

Zugegeben. Es sind schon ein paar Hürden anzupacken auf dem Weg zu einer geschützten Marke. Aber hast du die überwunden, gehört die Marke DIR. Und zwar zeitlich unbegrenzt. Im Prinzip kann sie sogar länger leben als du, sofern alle zehn Jahre jemand die Verlängerungsgebühr bezahlt. Wenn du die Marke vorher loswerden willst, auch kein Problem – verkauf sie, veräußere sie, räume dir ein Nutzungsrecht ein.

Und hey – eine echt starke Marke kann sogar den Wortschatz ihrer Nutzer beein­flussen. Wenn du es also richtig rockst, reihst du dich unter die Tempos der Taschentücher und unter die Labellos der Lippenpflege. Aber kümmern wir uns erst mal um die Anmeldung.

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Checkliste vor der Anmeldung

 

Du weißt jetzt, dass du deine Marke über das DPMA schützen willst? Gut. Aber kümmere dich unbedingt um die folgenden Punkte, bevor du zum Abschnitt Online-Anmeldung runterscrollst:

1. Marken

Am wichtigsten ist es, die unter­schied­lichen Markenformen zu verstehen. Für deinen Blog meldest du voraus­sichtlich eine sogenannte Wort-, Bild- oder Wort-Bild-Marke an.

  • Eine Wortmarke besteht aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen – wir reden also von einem reinen Begriff ohne gestal­te­rische Elemente.
  • Eine Bildmarke ist ein Bild oder eine Abbildung ohne Wortbestandteile. Wie der Apple-Apfel.
  • Die Wort-Bild-Marke besteht aus einer Kombination von beidem – also einem Wort, das grafisch gestaltet ist. Da hätten wir zum Beispiel das Google-Logo, welches vor einiger Zeit ja seine Serifen abgestreift hat.

Diese drei Markenformen nimmt man alle visuell wahr. Aber es können auch Marken geschützt werden, die durch unsere anderen Sinne angesprochen werden. Wie die Hör-, Geruchs-, Geschmacks- oder die Tastmarke. Und dann gibt es da noch die Bewegungs-, Licht-, Farb- und der dreidi­men­sio­nalen Marke – bei letzterem sprechen wir nicht von einem plastisch wirkenden Logo, sondern von einem Gegenstand.

2. Markenrecherche

Wie schon gesagt. Ob es eine Marke gibt, mit der deine verwechselt werden könnte – also ein relatives Eintragungshindernis besteht – musst du selbst rausfinden. Das jeweilige Markenamt prüft nur, ob du mit deiner Marke gegen die Wand des absoluten Eintragungshindernis fährst. Dabei handelt es sich um allge­meine Begriffe, die du nicht für dich besetzen kannst. Wie zum Beispiel Nudelsuppe für dein Produkt Nudelsuppe. Andere wollen auch noch Nudelsuppe trocknen, in Plastik packen und verkaufen.

Ob relativ oder absolut – recher­chier beides. Denn das DPMA checkt das absolute Eintragungshindernis erst, nachdem du dich angemeldet hast. Und du mindestens 290 Euro schon los bist. Aber keine Panik. Für die sogenannte Ähnlichkeitsrecherche gibt es kostenlose Tools, die du nutzen kannst:

3. Nationale oder inter­na­tionale Marke

Und da wären wir bei der nächsten Frage. Willst du dein Produkt nur in Deutschland anbieten, reicht ein Antrag beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA). Innerhalb der EU benötigst du eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder darüber hinaus eine inter­na­tionale Marke bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).

Der Vorteil einer deutschen Marke: sie ist a) günstiger und b) weniger „störan­fällig“. Im EU-Gebiet gilt das „Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip“. Besteht nur in einem der 28 Mitgliedsstaaten der EU ein absolutes Eintragungshindernis, kann die Unionsmarke nicht einge­tragen werden. Und nur eine verwech­selbare Marke in einem der Länder reicht beim relativen Eintragungshindernis aus, um die gesamte Unionsmarke zu Fall zu bringen. But that’s a whole other story – hier gibt es die detail­lierten Infos:

https://www.dpma.de/marken/markenschutz_ausland/index.html

4. Amt oder Netz

Diesmal machen wir es kurz: Anmelden kannst du dich physisch (beim Markenamt) oder online. Einen Leitfaden dazu findest du am Ende des Artikels.

5. Was der Spaß kostet

Mehr kostet mehr. Wer inter­na­tio­nalen Schutz will, muss also tiefer in die Tasche greifen. Zur Preis-Staffelung gesellt sich die Kategorisierung in die sogenannten Nizza-Klassen, die die Art deiner Ware oder Dienstleistung klassi­fi­zieren. Jap, wie der Ort Nizza, weil die Klassifikation dort 1957 vertraglich abgeschlossen wurde – und das Ganze damit inter­na­tional Gültigkeit hat.

Checkliste vor der Anmeldung

 

Du weißt jetzt, dass du deine Marke über das DPMA schützen willst? Gut. Aber kümmere dich unbedingt um die folgenden Punkte, bevor du zum Abschnitt Online-Anmeldung runterscrollst:

1. Marken

Am wichtigsten ist es, die unter­schied­lichen Markenformen zu verstehen. Für deinen Blog meldest du voraus­sichtlich eine sogenannte Wort-, Bild- oder Wort-Bild-Marke an.

  • Eine Wortmarke besteht aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen – wir reden also von einem reinen Begriff ohne gestal­te­rische Elemente.
  • Eine Bildmarke ist ein Bild oder eine Abbildung ohne Wortbestandteile. Wie der Apple-Apfel.
  • Die Wort-Bild-Marke besteht aus einer Kombination von beidem – also einem Wort, das grafisch gestaltet ist. Da hätten wir zum Beispiel das Google-Logo, welches vor einiger Zeit ja seine Serifen abgestreift hat.

Diese drei Markenformen nimmt man alle visuell wahr. Aber es können auch Marken geschützt werden, die durch unsere anderen Sinne angesprochen werden. Wie die Hör-, Geruchs-, Geschmacks- oder die Tastmarke. Und dann gibt es da noch die Bewegungs-, Licht-, Farb- und der dreidi­men­sio­nalen Marke – bei letzterem sprechen wir nicht von einem plastisch wirkenden Logo, sondern von einem Gegenstand.

2. Marken- recherche

Wie schon gesagt. Ob es eine Marke gibt, mit der deine verwechselt werden könnte – also ein relatives Eintragungshindernis besteht – musst du selbst rausfinden. Das jeweilige Markenamt prüft nur, ob du mit deiner Marke gegen die Wand des absoluten Eintragungshindernis fährst. Dabei handelt es sich um allge­meine Begriffe, die du nicht für dich besetzen kannst. Wie zum Beispiel Nudelsuppe für dein Produkt Nudelsuppe. Andere wollen auch noch Nudelsuppe trocknen, in Plastik packen und verkaufen.

Ob relativ oder absolut – recher­chier beides. Denn das DPMA checkt das absolute Eintragungshindernis erst, nachdem du dich angemeldet hast. Und du mindestens 290 Euro schon los bist. Aber keine Panik. Für die sogenannte Ähnlichkeitsrecherche gibt es kostenlose Tools, die du nutzen kannst:

3. Nationale oder inter­na­tionale Marke

Und da wären wir bei der nächsten Frage. Willst du dein Produkt nur in Deutschland anbieten, reicht ein Antrag beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA). Innerhalb der EU benötigst du eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder darüber hinaus eine inter­na­tionale Marke bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).

Der Vorteil einer deutschen Marke: sie ist a) günstiger und b) weniger „störan­fällig“. Im EU-Gebiet gilt das „Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip“. Besteht nur in einem der 28 Mitgliedsstaaten der EU ein absolutes Eintragungshindernis, kann die Unionsmarke nicht einge­tragen werden. Und nur eine verwech­selbare Marke in einem der Länder reicht beim relativen Eintragungshindernis aus, um die gesamte Unionsmarke zu Fall zu bringen. But that’s a whole other story – hier gibt es die detail­lierten Infos:

https://www.dpma.de/marken/markenschutz_ausland/index.html

4. Amt oder Netz

Diesmal machen wir es kurz: Anmelden kannst du dich physisch (beim Markenamt) oder online. Einen Leitfaden dazu findest du am Ende des Artikels.

5. Was der Spaß kostet

Mehr kostet mehr. Wer inter­na­tio­nalen Schutz will, muss also tiefer in die Tasche greifen. Zur Preis-Staffelung gesellt sich die Kategorisierung in die sogenannten Nizza-Klassen, die die Art deiner Ware oder Dienstleistung klassi­fi­zieren. Jap, wie der Ort Nizza, weil die Klassifikation dort 1957 vertraglich abgeschlossen wurde – und das Ganze damit inter­na­tional Gültigkeit hat.

Was kostet der Spaß?

  • Nationale Marke DPMA: 300 Euro (online 290€)
  • jede weitere Klasse +100 Euro
  • EU-Marke HABM: 1.050 Euro (online 900€)
  • jede weitere Klasse +150 Euro
  • inter­na­tionale Marke WIPO: Kosten variieren von Land zu Land. Der Free Calculator bietet eine Kostenübersicht

Und weiter im Text:

Die Liste der Nizza-Klassen umfasst 45 Waren und Dienstleistungen. Willst du eine Dienstleistung schützen, musst du dich durch 11 Klassen wühlen. Der Warensektor beansprucht die anderen 34 für sich. Und ja, du solltest dir genau durch­lesen, welche Klasse welche Dienstleistungen oder Waren beinhalten.

Damit du weißt, welche Klassen dein Reiseblog, dein Partyservice oder deine Schmuckkollektion abdecken muss. Ich kann es nicht verleugnen: es ist mühsam. Aber immerhin kannst du bei den Listen zwischen Dienstleistung und Waren und zwischen Sortierung nach Klassen oder alpha­be­tisch wählen.

Und jetzt die gute Nachricht: In den sagen wir 290 Euro deiner Online-Anmeldung einer natio­nalen Marke sind drei Nizza-Klassen inklusive. Wenn du beispiels­weise einen Blog schützen willst, damit aber auch noch eine Eventreihe anbietest, die in eine andere Klasse fällt – all inclusive.

Ich mach es mal an einem Beispiel fest. Du betreibst aktuell – wie ich – eine Website UND bietest auch noch Coachings für digitale Nomaden an – beides unter derselben Wortbildmarke. Dafür bräuchtest du folgende Nizza-Klassen:

  • 35 – Bereitstellung von Geschäftsinformationen über eine Website
  • 38 – Bereitstellung von Online-Foren
  • 41 – Veranstaltung und Durchführung von Seminaren

In diesem Fall wählst du bei der Anmeldung also die Nizza-Klassen 35, 38 und 41. Mit drei Klassen kann man echt schon einige Dienstleistungen abdecken. Einmal bei 41 den Haken gesetzt, kannst du dein Dienstleistungsangebot innerhalb dieser Klasse erweitern. Zum Beispiel einen Nachtclub eröffnen, oder Workshops als Fernkurse anbieten – voraus­ge­setzt natürlich das läuft unter derselben Wortbildmarke.

Du brauchst eine vierte, fünfte oder sechste Klasse? Alles möglich. Dann kommen jeweils 100 Euro Gebühren hinzu, siehe Kostenübersicht oben. Denkst du aktuell schon über einen Ausbau deiner Marke auf weitere Dienstleistungen oder Waren nach, lohnt es sich, die direkt mit „einzu­kaufen“.

Denn: Nicht einge­tragene Klassen musst du neu anmelden – und neu bezahlen. Dasselbe gilt für die Erweiterung deiner natio­nalen Marke auf die EU und darüber hinaus. Im Übrigen können zwei Marken mit demselben Namen neben­ein­ander bestehen – solange sie in unter­schied­lichen Klassen angemeldet sind. 

Ready? So meldest du dich an

 

Der digitale Nomade meldet sich online an. Jedenfalls würde ich dir an der Stelle gerne unter die Arme greifen. Der Link ist hier. Follow my lead.

1. Anmeldung

 

Gib zunächst an, ob du als Privatperson oder als Firma eine Marke anmeldest.

1.2. Anmeldung

Dann trägst du deine Anschrift ein.

1.3. Anmelder

2. Vertreter

 

Ein Anwalt kann dich zu allen oben aufge­lis­teten Punkten beraten. Das ist aber keine Pflicht und kostet natürlich extra.

2. Vertreter

3. Anschrift

 

Gib an, ob du eine abwei­chende Anschrift für deine Marke hast.

4. Ware oder Dienstleistung

 

Nachdem du ausge­wählt hast, ob du eine Ware oder eine Dienstleistung schützen möchtest, wählst du die Nizza-Klassen. Hier wählst du im nächsten Schritt auch deine Leitklasse.

4.2. Klassen

5. Markenwidergabe

 

Wähle die Form der Marke aus.

5.2. Marke Wort Bild

Hast du eine Wort-Bild-Marke, musst du diese im System im nächsten Schritt hochladen.

5.3. Marke Wort Bild

6. Kosten

 

Das System gibt dir einen Überblick über die anfal­lenden Kosten. Eine beschleu­nigte Prüfung schlägt mit 200 Euro extra zu.

6. Kosten

7. Absenden

 

Nach Absenden erhältst du innerhalb weniger Tage eine Empfangsbescheinigung mit deinem indivi­du­ellen Aktenzeichen. Unter diesem überweist du dann auch die Gebühr. Eine letzte Chance, aus der Sache doch noch raus zu kommen: Wenn du das Geld nicht innerhalb von drei Monaten überweist. Dann gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Fazit

 

Es ist ein tiefer Dschungel, durch den man sich wühlen muss, wenn man sein geistiges Eigentum schützen will. Stimmt. Im Idealfall macht man das aber ein einziges Mal für eine Marke – und dann ist man safe. Ende nicht wie Guy und Claus. „Ja aber, ich war zuerst da“ wird dir nicht helfen, wenn dein Konkurrent deine Idee kopiert hat – aber die Anmeldung beim DPMA schneller umgesetzt hat. Mit deinem Blog bewegst du dich öffentlich. Zu deinem geistigen Eigentum hat also jeder Zugang. Das soll dir jetzt keine Angst machen – aber dein Bewusstsein schärfen. Auf dem Weg zu deinem Tempo unter den Taschentüchern.

Work smart, not hard.

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16 Kommentare
  • Nina
    Veröffentlicht am 06:41h, 25 Mai Antworten

    Hey Bastian,
    ein sehr geiler Artikel! Kommt mal wieder genau passend… Danke dafür!

  • Sebastian
    Veröffentlicht am 07:57h, 25 Mai Antworten

    Super guter Überblick zum Thema, obwohl ich mittler­weile der Meinung bin, dass sich eine Markenanmeldung nicht für jedermann lohnt. Meinen Blog habe ich vor einem Jahr in verschie­denen Klassen angemeldet und kurz vor der Einspruchsfrist eine Klage von einem Großkonzern bekommen, weil ich “Life” im Namen habe. Absolut lächerlich, dennoch kostet der Spaß eine Stange Geld für den Rechtsanwalt und bereitet mir Ärger.
    Im Internet, wo eh jeder kopiert was er möchte, halte ich guten, origi­nären Content bzw. innovative Geschäftsideen immer noch für den besten Markenschutz. Was soll ich als Einzelunternehmer schon unter­nehmen, wenn sich jemand meines Contents und meiner Marke bedient. Wenn ich jedesmal rechtlich dagegen vorgehen würde, dann bräuchte ich eine eigene Rechtsabteilung 😉
    Aber ich will die Wichtigkeit für den recht­lichen Markenschutz gar nicht klein reden. Es gibt ganz sicher genug Anwendungsfälle, in denen es Sinn macht. Man sollte es nur gut abwägen.
    Beste Grüße mein Guter,
    Sebastian

  • Dominic
    Veröffentlicht am 08:07h, 25 Mai Antworten

    Hi Bastian, ein toller Artikel. Ich habe das ganze auch schon hinter mir. War nicht einfach. ich tat mich schwer die 3 Klassen zu finden, die für meine Marke passen. Und 290 EUR ist jetzt wirklich nicht viel und ist gut investiert.

  • Hausschuhexperte
    Veröffentlicht am 10:10h, 25 Mai Antworten

    Hallo Bastian,
    schöne hilfreiche Zusammenfassung, um sein geistiges Eigentum oder seine Marke zu schützen.
    Zwei Dinge möchte ich aus Erfahrung ergänzen zum Thema: “Ich war schon vorher da”

    1. Ich hatte mal (in meinem früheren Leben) eine schuh­tech­nische Entwicklung gemacht, wo ich gar nicht auf die Idee gekommen wäre, sie schützen zu lassen. Eine andere Firma hat es aber schützen lassen und wollte uns die Nutzung verbieten. Da ich aber nachweisen konnte, diese Entwicklung bereits ein Jahr vorher gemacht zu haben, gab es keine Probleme.

    2. Probleme kann es aber auch bei der Verteidigung einer Marke geben, denn Patentanwälte sehen in Ihrem Job eine Marke zu schützen, die Aufgabe,,aktiv zu sein. Ich kann mich noch an den Fall erinnern, wo die Marke Hilfinger eine Verwechslungsgefahr mit der Marke Haflinger moniert hat. Immer wenn ameri­ka­nische Anwälte auflaufen, geht es um viel Geld ( aber das kann man für die deutsche Rechtssprechung eigentlich auch sagen.)
    Auch hier war die Rettung, das die Merke Haflinger schon länger Bestand hatte.
    Es gab bei einer anderen Marke “highlander” auch mal Ärger mit Filmproduzenten.

    Was will ich damit sagen. Markenanmeldung ist recht einfach und erschwinglich, sofern man Deine Hinweise beachtet. Markenschutz dagegen recht teuer und kompli­ziert. Ich beobachte z. B. ein Verfahren in Österreich, das sich nun schon über fast 5 Jahre zieht und bisher beide Parteien bestimmt sechs­stellige Summen gekostet hat.
    Wer also eine Marke einträgt sollte wissen, das die von Bastian genannten Kosten nur eine Eintrittskarte sind in das Haifischbecken der aktiven Patentanwälte. sind.
    Die meisten hier möchten aber vermutlich nur Privat Label für FBA machen und sollten sich m.E. daher möglichst weit von irgend welchen Verwechsungsmöglichkeiten positionieren.

    PS: ich könnte mir übrigens vorstellen, dass irgendwann Gerichte zu der Annahme kommen, dass eine Marke auch eine gewisse Eigenständigkeit, Schöpfungstiefe und Marketing benötigt, um als Marke Bestand zu haben. Es kann ja irgendwie kaum sein, dass jeder in China ein Massenprodukt mit einer Wort-Bild-Marke labeln lässt, um bei Amazon möglichst exklusiv die 100. “Nudelsuppe” anbietet. Marke hat ja eigentlich auch mit Marketing zu tun.
    Vorstellbar wäre für mich auch, dass Amazon selbst auf seinem Marktplatz die Privat Label Produkte zusammen fasst und dann kann man sehen wie viel oder wenig die eigene Marke wert ist.

  • Hausschuhexpert
    Veröffentlicht am 21:08h, 26 Mai Antworten

    Mark Steier hat zu diesem Beitrag auf wortfilter.de einige wichtige Ergänzungen und Richtigstellungen verfasst, die man sich m.E.zur Abrundung durch­lesen sollte, bevor man seine Markenanmeldung vornimmt.
    https://www.wortfilter.de/news15Q1/5226-Anleitung-Eigenmarke-anmelden.php

  • Mark
    Veröffentlicht am 12:46h, 29 Mai Antworten

    Hi Experte,
    zu Punkt 1) Da Dein Schutzrecht älter war, als das des Wettbewerbers : Wurde jenes/seines dann gelöscht ? Theoretisch könntest Du ihn vermutlich sogar abmahnen, oder ?
    Gruß
    M

  • Ken
    Veröffentlicht am 23:47h, 29 Mai Antworten

    Hallo!
    Danke für die Infos! Ich finde es wichtig, dass man über Markenrecht die Basics versteht. Gerade wenn man mit Private Label etwas zu tun hat kann das einem weiterhelfen.

    Viele Grüße,
    Ken

  • Jojo und Jezz
    Veröffentlicht am 10:23h, 30 Mai Antworten

    Hi Bastian,

    danke für die Zusammenfassung. Wir kommen aus der Designwelt. Wir und viele unserer Freunde haben Fragen zu diesem Thema. Da kommt Dein Artikel sehr gelegen.

    Beste Grüße

    Jojo und Jezz

    • Bastian
      Veröffentlicht am 17:39h, 10 Juni Antworten

      Vielen Dank Ihr beiden. Hab mich auch viel zu lange damit aufge­halten. Und ich war mir sicher, dass es an der Undurchsichtigkeit des Themas liegt 🙂

  • Hausschuhexperte
    Veröffentlicht am 00:47h, 15 Juni Antworten

    @Mark
    Sorry, da Bastian auf dem Dampfer war, habe ich hier gar nicht mehr rein geguckt.
    Da ich bei der “Erfindung” keine Schutzfähigkeit gesehen und beantragt habe, gab es keine Möglichkeit zu einem ‘Gegenangriff’.
    Ihr stellt Euch das auch alles etwas zu einfach vor.
    Bei einem simplem Bilderklau habe ich auch schon mal in einem Prozess am Ende 1.500 Euro Kosten gehabt, obwohl ich im Recht war.
    Von dem Zeit- und Nervenaufwand möchte ich gar nicht sprechen.
    Zwischen Theorie und Praxis liegen manchmal große ( schmerz­hafte) Abstände, auf die ich nur mit gemachten Erfahrungen hinweisen möchte.
    Das kann bei jedem anderen viel besser ablaufen als bei mir.
    Ich habe aber auch schon mit zahlreichen Online-Sellern zusammen gearbeitet, so dass ich deren Erfahrungen oft in meine Meinungen und Ansichten mit einfließen lasse.

  • Rafael
    Veröffentlicht am 16:03h, 17 August Antworten

    Super inter­es­santer Artikel. Hier kann jeder was mitnehmen der sich ernsthaft mit dem Thema Verkauf und FBA ausein­an­der­setzt. Denn früher oder später bei einem erfolg­reichen Produkt wird man sich die Frage stellen ob ein Markenschutz sinnvoll ist.

    • Bastian
      Veröffentlicht am 10:36h, 26 August Antworten

      Hey Rafael,

      danke. Ich denke wenn man die ersten 3 Produkte hat und die Marke ernsthaft weiter aufbauen möchte, sollte man spätestens dann über eine Markenschützung nachdenken.

      • Ilja
        Veröffentlicht am 19:25h, 21 Juli Antworten

        Hi Bastian,

        heißt das, dass man theore­tisch ein Produkt auch ohne Logo und Markenname auf Amazon verkaufen kann? 

        MFG

        • Bastian
          Veröffentlicht am 09:57h, 24 Juli Antworten

          Klar, aber dann kann jederzeit jemand eine Marke auf deinen Markennamen anmelden und dann darfst du deine eigenen Produkte nicht mehr verkaufen.

  • Marco
    Veröffentlicht am 08:12h, 07 Januar Antworten

    Deine Artikel sind aufge­räumt und mit den wirklich wichtigen Dingen gefüllt. Sehr gut, danke :).

    • Bastian
      Veröffentlicht am 08:50h, 02 Februar Antworten

      Danke Marco,
      ich geb mir mühe 🙂

      LG

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