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Anmerkung März 2018:Mittlerweile hat Zypern den hier genannten Ländern den Rang abgelaufen. Großbritannien erhebt 30.000 Pfund Pauschalsteuer nach 7 Jahren und Malta hat vor 5000€ Pauschalsteuer in 2018 einzuführen.

Staatenlos überlässt nichts dem Zufall. Das gilt auch für private Angelegenheiten. Nicht ohne Grund halte ich mich gerade auf Malta auf. Tolles Wetter ist sicher eines der Gründe – noch heute war ich Schwimmen im Meer. Maltas natürliche Schönheit, seine reichhaltige Geschichte & Kultur, hohe Lebensqualität bei günstigen Preisen und eine schnelle Anbindung nach ganz Europa (3h  nach Frankfurt, 80€) machen diese kleine Inselgruppe aus den drei Inseln Malta, Gozo und Comino hoch attraktiv.

Attraktiv ist Malta aber auch aus anderer Hinsicht. Bis 1964 englische Kolonie gewesen, ist das Land entscheidend britisch geprägt. Dies sieht man nicht nur am Linksverkehr, roten Telefonhäuschen (Titelbild heute aufgenommen in Victoria, Gozo) und der englischen Amtssprache, sondern auch an einer kaum bekannten, aber dafür umso interessanten Klausel im Steuerrecht. Malta besteuert nämlich Einkommen auf Basis des so genannten “Remittance Tax”-Systems, auf deutsch “Überweisungsklausel-Besteuerung”. Kurz gesagt heißt das:

 

Im Ausland verdientes Einkommen, das nicht nach Malta überwiesen wird, ist steuerfrei.

 

Malta ist allerdings nicht das einzige Land innerhalb der Europäischen Union, das diese Regelung kennt, wenngleich es sie am liberalsten interpretiert. Wer saftig grüne Wiesen dem kargen Felsen im Mittelmeer vorzieht, der kann auf Irland von einer ähnlichen Regelung profitieren. Und wer es lieber klassisch mag, der zieht einfach ins Vereinigte Königreich, auch wenn dort die Bedingungen etwas unvorteilhafter sind.

Für Unions-Bürger sind diese Länder, die einfachste Option schnell den deutschen oder anderen Heimatstaaten zu entkommen. Dank der EU-weit verankerten Niederlassungsfreiheit ist es nämlich sehr leicht sich in den entsprechenden Ländern niederzulassen.

Aber Vorsicht: Deutschland und Österreich (die Schweiz nicht) kennen das Konzept der Wegzugsbesteuerung und haben in ihren Doppelbesteuerungsabkommen mit genannten Ländern Klauseln eingefügt, die den “Non-Dom”-Status als Niedrigsteuerland qualifizieren, worauf die Wegzugsbesteuerung in Gang tritt. Freilich nur relevant für Dich, wenn Du schon längere Zeit ein erfolgreiches Unternehmen mit hohen Umsätzen führst. Und zu umgehen mit einem vorherigen Kurzaufenthalt in einem Land, das nicht als Niedrigsteuerland qualifiziert (in der Regel unter 25% Einkommenssteuer).

 

Domizil und Residenz – 2 wichtige Begriffe im Remittance Tax System

In einem vergangenen Artikel habe ich das Thema Großbritannien bereits diskutiert. Unter dem so genannten “Non-Dom”-Status konnten Briten wie Ausländer lange Zeit unbehelligt von Steuereintreibern auf der Insel leben und ihr ausländisch erzeugtes Einkommen unbesteuert verprassen. Mittlerweile ist das für Briten nicht mehr möglich (deshalb kommen sie jetzt nach Malta). Auch Ausländer, die dauerhaft in England leben, müssen beginnend ab dem 9. Jahr eine Pauschalsteuer von 30.000 Pfund entrichten, die mit steigender Aufenthaltsdauer auf 90.000 Pfund jährlich ansteigen kann um weiter vom Non-Dom-Status zu profitieren. Sicher nur Kleingeld für die meisten Oligarchen und Scheichs in London.

 

Wer aber den englischen Regen nur ein paar Jahre tolerieren mag, der kann weiterhin 9 Jahre am Stück steuerfrei in Großbritannien leben

.

Um wirklich von der Regelung zu profitieren, sollte man wissen wie das Remittance-Tax-System entstanden ist und wie es in der Praxis funktioniert. Dabei sind die im englischen Rechtsgebrauch verankerten Begriffe “Domicile” und “Residence” unerlässlich, die wir in dieser Form in Deutschland nicht kennen.

Den Non-Dom Status gibt es seit dem Jahr 1799. Zu dieser Zeit führte der Premierminister William Pitt die Einkommenssteuer ein, um damit die imperialen Kriege zu finanzieren. Um dennoch Investitionen in den Kolonien zu fördern, versprach Pitt, daraus gewonnene Erträge nicht mit der Einkommenssteuer zu belegen, so lange diese nicht nach England ausgeschüttet würden. So konnte man weiterhin Zucker in der Karibik oder Tee in Indien produzieren lassen und die Erträge daraus steuerfrei abschöpfen.

Mittlerweile gilt dieses Konzept nur noch für Ausländer im jeweiligen Land. Aber da es 3 Länder gibt, die mit diesem System operieren, gibt es immer eine Möglichkeit Ausländer zu sein. Um dann in einem Land steuerpflichtig auf Auslandseinkommen zu werden, muss man sowohl “domiciled” als auch “resident” sein.

 

Bist Du etwa nicht britischer Abstammung, kannst Du zwar im Land „resident“ sein (also dort wohnen), ohne jedoch „domiciled“ (dauerhaft sesshaft) zu sein.

 

Nur wenn Du „domiciled“ bist, muss Dein Welteinkommen in Großbritannien versteuert werden. Die „Non-Doms“ dagegen versteuern im Land nur ihr Einkommen aus britischer Quelle. Bedingung ist jeweils, dass das Auslandseinkommen nicht nach Großbritannien ausbezahlt oder dort ausgegeben wird (z.B. per Auslandskreditkarte).

 

Als Faustregel gilt: Alles, was nach Großbritannien (oder Irland/Malta) fließt, muss dort auch versteuert werden.

 

Domizil definiert sich im britischen Rechtsraum generell mit dem Geburtsland des Vaters. Wer in Deutschland, Österreich oder jeglichen anderen Ländern geboren wurde, ist selbst nicht “domiziliert” im betreffenden Ziel-Land, wenn er dort Jahrzehnte lebt. Er ist es erst dann, wenn er sich freiwillig für das “Domicile” entscheidet. In der Regel gilt dazu das Verfassen eines Testamentes im Land, die Absicht nach Ableben im Land bestattet zu werden oder unwiderruflicher Abschied aus dem Heimatland ohne jegliche Intention jemals zurückkehren zu wollen. In der Regel ist es also für Ausländer nicht schwer, nicht als “domiciled” angesehen zu werden. Denn das kommt mit entsprechendem Steuervorteil einher, selbst wenn man Dutzende Jahre im Land “resident” ist.

 

Worauf muss ich als Non-Dom keine Steuern mehr bezahlen?

Grundsätzlich sind alle Auslands-Einkommensarten, die nicht Ergebnis der Arbeit in Deinem Wohnsitzstaat sind und im Ausland verbleiben, von der persönlichen Besteuerung (Einkommenssteuer, Kapitalertragssteuer usw.) befreit. Zudem darf sich die Quelle des Einkommens nicht an Deinem Wohnsitzstaat befinden. Dazu gehören u.a:

  • Kapitalerträge
  • Zinsen
  • Lizenzeinnahmen
  • Provisionen
  • Mieten
  • Einkommen aus Arbeit, die im Ausland verrichtet wird und keinen Bezug zum Wohnsitzstaat hat (kein Arbeitgeber, Kunde, Auftraggeber im Wohnsitzstaat usw.)

 

Pluspunkt der Regelung: Vermögen, welches bereits zum Zeitpunkt des Umzugs in den Wohnsitzstaat bestand, kann jederzeit steuerfrei dorthin ausbezahlt werden, solange nachgewiesen wird, dass es sich um Altvermögen statt neu erzielter Gewinne handelt.

Schauen wir uns 3 Praxis-Beispiele an um das Ganze zu illustrieren:

1. Herr Merkel wohnt auf Malta und ist alleiniger Gesellschafter einer Hong Kong Gesellschaft, die Beratungsleistungen an Kunden in Asien erbringt. Die Hong Kong Gesellschaft erwirtschaftet einen Gewinn von €200.000 und ist steuerfrei. Er lässt sich €60.000 des Gewinns nach Malta auszahlen. Der Rest kommt auf sein Privatkonto in Hong Kong. Er muss nun die €60.000 in Malta mit Einkommenssteuer versteuern, der Rest bleibt steuerfrei. Auf die 60.000 die nach Malta fließen, zahlt er 25% Einkommenssteuer, der Höchstsatz von 35% gilt erst ab darüber.

2. Frau Schäuble wohnt in Dublin und hat Kapitalanlagen im Wert von €2 Millionen in Liechtenstein bei einer Bank. Es handelt sich um Aktien, Fondsanteile und Bonds. Das Depot generiert pro Jahr ein Einkommen von €200.000. Das Einkommen hebt sie sie sich auf ihrer Vielzahl von internationalen Reisen bar per Kreditkarte ab. Es erfolgt keine Besteuerung in Irland.

3. Herr von der Leyen wohnt in London und arbeitet für einen Offshore-Dienstleister. Er ist für vier Monate im Jahr im Büro seines Arbeitgebers auf den Bahamas beschäftigt. Das dort verdiente Gehalt lässt er sich brutto auf ein Konto auf der Isle of Man auszahlen, die autonom von Großbritannien ist. Es ergibt sich keine Besteuerung im UK. Über Bitcoin hat er Herr von der Leyen trotzdem direkten Zugriff auf sein Vermögen.

Den Kombinationsmöglichkeiten sind freilich keine Grenzen gesetzt.

 

Wer online sein Geld verdient, das Glück hat von einem reichem Erbe zu leben oder sich den Ruhestand durch Kapitalerträge oder Mieten finanziert, der ist als Non-Dom auf Malta, Irland oder in Großbritannien bestens aufgehoben.

 

Natürlich gibt es dabei Unterschiede zwischen den Ländern und ein paar weitere Dinge zu beachten.

 

Was gibt es bei Auszahlungen in den Wohnsitzstaat zu beachten?

Steuerfrei ist nur das Auslandseinkommen, das ins Land überwiesen wird. In diesem Fall auf ein inländisches Depot oder Konto. Hier stellt sich bereits die Frage, ob dies überhaupt notwendig ist.

Erstens fällt mitgebrachtes Vermögen nicht unter die Regelung, wodurch man sein Konto bereits ordentlich füllen kann. Nur neue Gewinne müssen versteuert werden.

Zweitens besteht jederzeit die Möglichkeit per Kreditkarten Bargeld abzuheben oder sich über Bitcoin zu versorgen, was im heutigen Zeitalter absolut kein Problem mehr ist. Sein Geld anlegen und vermehren tut man ohnehin besser in einem Staat ohne Kapital- und Dividenden-Besteuerung, auch wenn Großbritannien und Malta selbst in dieser Hinsicht keine schlechte Wahl sind.

 

Was passiert aber, wenn Du nicht umhin kommst, Dir Einkommen auf ein inländisches Konto überweisen zu lassen?

 

Hast Du zum Beispiel ein Aktiendepot, bei welchem Gewinne sofort wieder reinvestiert werden, lässt sich später nicht mehr bestimmen, was Kapital und was Kapitalerträge sind.

Alle drei Non-Dom-Staaten sehen im Hinblick darauf vor, dass alle ins Land ausbezahlten Beträge als Kapitalerträge zu bewerten sind, außer es kann nachgewiesen werden, dass der ausbezahlte Betrag die Kapitalerträge seit dem Zeitpunkt des Umzugs übersteigt. Dies ist in der Praxis oft schwierig, da eine solche Kontentrennung unrealistisch ist. Bei geschätzten 100.000 Non-Doms alleine in Großbritannien gibt es aber längst spezialisierte Vermögensverwaltungen, die mithilfe moderner Banking-Software für die nötige Trennung sorgen können.Deren Software ist in der Lage, die Beträge in virtuelle Konten zu separieren. So ist es möglich, dass nur Kapital, nicht aber Kapitalerträge im Wohnsitzland ausgeschüttet werden.

 

Malta, Großbritannien oder Irland – welches Land hat die beste Non-Dom-Regelung?

 

Obwohl vom Konzept ähnlich, variieren die lokalen Bestimmungen des Non-Doms zwischen den Ländern beträchtlich. Welches ist also das beste Land um sich dauerhaft steuerfrei niederzulassen?

 

Während Einwanderungsregelungen dank der EU-Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger kaum eine Rolle spielen, müssen eine Vielzahl anderer persönlicher Faktoren in Erwägung gezogen werden. Persönlich gefällt es mir auf Malta etwa sehr gut. Um mehrere Jahre am Stück hier zu leben ist mir die Insel aber zu klein und bietet gerade in jungen Jahren zu wenig Abwechslung.

Malta hat jedoch die besten lokalen Regelungen für Non-Doms. Als einziger der drei Staaten verlangt Malta nämlich nicht, dass der Non-Dom-Status in der Steuererklärung angegeben wird.

Du musst lediglich das nach Malta eingeführte Auslandseinkommen angeben. Wird kein Einkommen nach Malta ausgeschüttet, wird somit dem Staat erst gar nicht mitgeteilt, dass Du ein Non-Dom-Steuerzahler bist.

Auf Malta kannst du als Zusatzbonus sogar ausländische Kapitalerträge steuerfrei nach Malta ausschütten (überweisen), wobei natürlich Steuer im Ausgangsland anfallen kann.

Wie in Irland und anders als im Vereinigten Königreich gibt es auf Malta keinerlei zeitliche Beschränkung des Non-Dom Status. Auch Pauschalsteuern existieren hier nicht. Du kannst also auch länger als 9 Jahre auf Malta oder Irland leben ohne eine Summe von 30.000 Pfund zur Aufrechterhaltung des Non-Dom-Status in Großbritannien zu zahlen.

Und Malta ist auch zur Verlagerung eines etwaigen Unternehmens sehr interessant, weil es mit nur 5% effektiver Körperschaftssteuer den geringsten Satz in der EU aufweist. Unter normalen Umständen kann der Non-Dom-Status zwar nur bei ausländischen Einkünften verwendet werden, bei richtiger Gestaltung und in Kombination mit einer Offshore-Holding-Gesellschaft kann eine maltesische Gesellschaft jedoch auch von Non-Dom-Steuerzahlern verwendet werden. Die an diese Holding ausgeschütteten Dividenden sind dann steuerfrei. Hier gilt in Malta eine Ausnahme zu den sonst grundlegenden Regelungen zur Remittance Base. Mehr zu den tollen Möglichkeiten auf Malta bald in einem gesonderten Artikel.

 

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Irland muss sich kaum hinter Malta verstecken. Während Großbritannien seine Regelungen insbesondere 2008 verschärfte, hat Irland sie sogar noch gelockert. Das Ziel dahinter die britischen Non-Doms zum Wechseln auf die östliche Insel anzuregen lässt sich dabei kaum verbergen. So kann man sein Geld weiterhin in London investieren und Einkommen generieren, das man dann steuerfrei nach Irland verbuchen kann. Umgekehrt hingen müssen Non-Doms in Großbritannien sämtliche Kapitalerträge aus Irland voll versteuern, auch wenn sie gar nicht überwiesen werden.

Während Malta rein auf den Non-Dom-Status bezogen das beste Land ist, folgt Irland schnell danach. Und selbst Großbritannien ist weiterhin eine sehr gute Option, da man einerseits nach 9 Jahren England vielleicht ohnehin genug hat oder andererseits eine Pauschalsteuer von 30.000 Pfund leicht verkraften kann.

Mehr zu den einzelnen Ländern und ihren spannenden Möglichkeiten bald hier auf Staatenlos.

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