Blog, Produkt, Brand – Wie du deine Marke schützt
14 Min. LesezeitIn den Neunzigern gab es zwei Allianzen. Eine Versicherung – und eine Band. Die Versicherung war nicht nur zuerst da. Sie hatte auch Patent angemeldet, klagte gegen die Band, gewann in zweiter Instanz. Begründung: Guy und Claus (Band Allianz) verfälschten den Erinnerungswert des Titels (Versicherung Allianz).
Die Band kam nach der Klage noch einige Zeit „ohne Namen“ aus. Auf diesen Fall solltest du allerdings nicht setzen – sondern abwägen, ob du die Marke, mit der du dein Geld verdienst, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden willst. Schließlich ist „ohne Namen“ jetzt schon besetzt.
Die harten Fakten
Die Website des DPMA nennt es beim Namen: „Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.“ Hast du solch eine starke Marke – zum Beispiel eine tolle Geschäftsidee mit deinem Blog? Oder ein super Produkt in der Pipeline? Dann solltest du jetzt weiterlesen.
Deine Marke repräsentiert dein Unternehmen und unterscheidet dich zur Konkurrenz, die vielleicht ein ähnliches Produkt anbietet. Wieso diese Unterscheidung wichtig ist? Weil sie deinem Kunden Orientierung im Angebotsdschungel gibt. Und durch die Anmeldung beim DPMA schützt du dieses geistige Eigentum. Was du dann hast, nennt sich Markenschutz: Du allein erhältst das Recht, die eingetragene Marke für deine Ware oder auch deine Dienstleistung zu nutzen.
Schützen kannst du im Prinzip alles: Namen, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen – sogar Verpackungen und Farben. Beispiele: das Nivea-Blau oder der Öffnungsmechanismus der Ritter-Sport-Schokolade.
Jetzt rufen wir uns nochmal das Allianz-Beispiel in Erinnerung (sorry, Guy und Claus): Recherchier unbedingt vorher, ob es deinen Marken-Namen, dein Logo oder deine Farbmischung so oder so ähnlich schon gibt – und damit Verwechselungsgefahr besteht. Juristisch heißt das relatives Eintragungs-hindernis. Das DPMA übernimmt die Recherche nicht für dich. Dein Konkurrent, die Allianz, eventuell schon.
Zugegeben. Es sind schon ein paar Hürden anzupacken auf dem Weg zu einer geschützten Marke. Aber hast du die überwunden, gehört die Marke DIR. Und zwar zeitlich unbegrenzt. Im Prinzip kann sie sogar länger leben als du, sofern alle zehn Jahre jemand die Verlängerungsgebühr bezahlt. Wenn du die Marke vorher loswerden willst, auch kein Problem – verkauf sie, veräußere sie, räume dir ein Nutzungsrecht ein.
Und hey – eine echt starke Marke kann sogar den Wortschatz ihrer Nutzer beeinflussen. Wenn du es also richtig rockst, reihst du dich unter die Tempos der Taschentücher und unter die Labellos der Lippenpflege. Aber kümmern wir uns erst mal um die Anmeldung.
Checkliste vor der Anmeldung
Du weißt jetzt, dass du deine Marke über das DPMA schützen willst? Gut. Aber kümmere dich unbedingt um die folgenden Punkte, bevor du zum Abschnitt Online-Anmeldung runterscrollst:
1. Marken
Am wichtigsten ist es, die unterschiedlichen Markenformen zu verstehen. Für deinen Blog meldest du voraussichtlich eine sogenannte Wort-, Bild- oder Wort-Bild-Marke an.
- Eine Wortmarke besteht aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen – wir reden also von einem reinen Begriff ohne gestalterische Elemente.
- Eine Bildmarke ist ein Bild oder eine Abbildung ohne Wortbestandteile. Wie der Apple-Apfel.
- Die Wort-Bild-Marke besteht aus einer Kombination von beidem – also einem Wort, das grafisch gestaltet ist. Da hätten wir zum Beispiel das Google-Logo, welches vor einiger Zeit ja seine Serifen abgestreift hat.
Diese drei Markenformen nimmt man alle visuell wahr. Aber es können auch Marken geschützt werden, die durch unsere anderen Sinne angesprochen werden. Wie die Hör-, Geruchs-, Geschmacks- oder die Tastmarke. Und dann gibt es da noch die Bewegungs-, Licht-, Farb- und der dreidimensionalen Marke – bei letzterem sprechen wir nicht von einem plastisch wirkenden Logo, sondern von einem Gegenstand.
2. Markenrecherche
Wie schon gesagt. Ob es eine Marke gibt, mit der deine verwechselt werden könnte – also ein relatives Eintragungshindernis besteht – musst du selbst rausfinden. Das jeweilige Markenamt prüft nur, ob du mit deiner Marke gegen die Wand des absoluten Eintragungshindernis fährst. Dabei handelt es sich um allgemeine Begriffe, die du nicht für dich besetzen kannst. Wie zum Beispiel Nudelsuppe für dein Produkt Nudelsuppe. Andere wollen auch noch Nudelsuppe trocknen, in Plastik packen und verkaufen.
Ob relativ oder absolut – recherchier beides. Denn das DPMA checkt das absolute Eintragungshindernis erst, nachdem du dich angemeldet hast. Und du mindestens 290 Euro schon los bist. Aber keine Panik. Für die sogenannte Ähnlichkeitsrecherche gibt es kostenlose Tools, die du nutzen kannst:
- National: DPMA-Register https://
register .dpma .de/ D P M A r e g i s t e r / U e b e r s i cht - EU: HABM https://
euipo .europa .eu/ o h i m p o r t a l / de/ - International: WIPO https://
www3 .wipo .int/ b r a n d d b / en/
3. Nationale oder internationale Marke
Und da wären wir bei der nächsten Frage. Willst du dein Produkt nur in Deutschland anbieten, reicht ein Antrag beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA). Innerhalb der EU benötigst du eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder darüber hinaus eine internationale Marke bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).
Der Vorteil einer deutschen Marke: sie ist a) günstiger und b) weniger „störanfällig“. Im EU-Gebiet gilt das „Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip“. Besteht nur in einem der 28 Mitgliedsstaaten der EU ein absolutes Eintragungshindernis, kann die Unionsmarke nicht eingetragen werden. Und nur eine verwechselbare Marke in einem der Länder reicht beim relativen Eintragungshindernis aus, um die gesamte Unionsmarke zu Fall zu bringen. But that’s a whole other story – hier gibt es die detaillierten Infos:
4. Amt oder Netz
Diesmal machen wir es kurz: Anmelden kannst du dich physisch (beim Markenamt) oder online. Einen Leitfaden dazu findest du am Ende des Artikels.
5. Was der Spaß kostet
Mehr kostet mehr. Wer internationalen Schutz will, muss also tiefer in die Tasche greifen. Zur Preis-Staffelung gesellt sich die Kategorisierung in die sogenannten Nizza-Klassen, die die Art deiner Ware oder Dienstleistung klassifizieren. Jap, wie der Ort Nizza, weil die Klassifikation dort 1957 vertraglich abgeschlossen wurde – und das Ganze damit international Gültigkeit hat.
Checkliste vor der Anmeldung
Du weißt jetzt, dass du deine Marke über das DPMA schützen willst? Gut. Aber kümmere dich unbedingt um die folgenden Punkte, bevor du zum Abschnitt Online-Anmeldung runterscrollst:
1. Marken
Am wichtigsten ist es, die unterschiedlichen Markenformen zu verstehen. Für deinen Blog meldest du voraussichtlich eine sogenannte Wort-, Bild- oder Wort-Bild-Marke an.
- Eine Wortmarke besteht aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen – wir reden also von einem reinen Begriff ohne gestalterische Elemente.
- Eine Bildmarke ist ein Bild oder eine Abbildung ohne Wortbestandteile. Wie der Apple-Apfel.
- Die Wort-Bild-Marke besteht aus einer Kombination von beidem – also einem Wort, das grafisch gestaltet ist. Da hätten wir zum Beispiel das Google-Logo, welches vor einiger Zeit ja seine Serifen abgestreift hat.
Diese drei Markenformen nimmt man alle visuell wahr. Aber es können auch Marken geschützt werden, die durch unsere anderen Sinne angesprochen werden. Wie die Hör-, Geruchs-, Geschmacks- oder die Tastmarke. Und dann gibt es da noch die Bewegungs-, Licht-, Farb- und der dreidimensionalen Marke – bei letzterem sprechen wir nicht von einem plastisch wirkenden Logo, sondern von einem Gegenstand.
2. Marken- recherche
Wie schon gesagt. Ob es eine Marke gibt, mit der deine verwechselt werden könnte – also ein relatives Eintragungshindernis besteht – musst du selbst rausfinden. Das jeweilige Markenamt prüft nur, ob du mit deiner Marke gegen die Wand des absoluten Eintragungshindernis fährst. Dabei handelt es sich um allgemeine Begriffe, die du nicht für dich besetzen kannst. Wie zum Beispiel Nudelsuppe für dein Produkt Nudelsuppe. Andere wollen auch noch Nudelsuppe trocknen, in Plastik packen und verkaufen.
Ob relativ oder absolut – recherchier beides. Denn das DPMA checkt das absolute Eintragungshindernis erst, nachdem du dich angemeldet hast. Und du mindestens 290 Euro schon los bist. Aber keine Panik. Für die sogenannte Ähnlichkeitsrecherche gibt es kostenlose Tools, die du nutzen kannst:
- National: DPMA-Register https://
register .dpma .de/ D P M A r e g i s t e r / U e b e r s i cht - EU: HABM https://
euipo .europa .eu/ o h i m p o r t a l / de/ - International: WIPO https://
www3 .wipo .int/ b r a n d d b / en/
3. Nationale oder internationale Marke
Und da wären wir bei der nächsten Frage. Willst du dein Produkt nur in Deutschland anbieten, reicht ein Antrag beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA). Innerhalb der EU benötigst du eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder darüber hinaus eine internationale Marke bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).
Der Vorteil einer deutschen Marke: sie ist a) günstiger und b) weniger „störanfällig“. Im EU-Gebiet gilt das „Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip“. Besteht nur in einem der 28 Mitgliedsstaaten der EU ein absolutes Eintragungshindernis, kann die Unionsmarke nicht eingetragen werden. Und nur eine verwechselbare Marke in einem der Länder reicht beim relativen Eintragungshindernis aus, um die gesamte Unionsmarke zu Fall zu bringen. But that’s a whole other story – hier gibt es die detaillierten Infos:
4. Amt oder Netz
Diesmal machen wir es kurz: Anmelden kannst du dich physisch (beim Markenamt) oder online. Einen Leitfaden dazu findest du am Ende des Artikels.
5. Was der Spaß kostet
Mehr kostet mehr. Wer internationalen Schutz will, muss also tiefer in die Tasche greifen. Zur Preis-Staffelung gesellt sich die Kategorisierung in die sogenannten Nizza-Klassen, die die Art deiner Ware oder Dienstleistung klassifizieren. Jap, wie der Ort Nizza, weil die Klassifikation dort 1957 vertraglich abgeschlossen wurde – und das Ganze damit international Gültigkeit hat.
Was kostet der Spaß?
- Nationale Marke DPMA: 300 Euro (online 290€)
- jede weitere Klasse +100 Euro
- EU-Marke HABM: 1.050 Euro (online 900€)
- jede weitere Klasse +150 Euro
- internationale Marke WIPO: Kosten variieren von Land zu Land. Der Free Calculator bietet eine Kostenübersicht
Und weiter im Text:
Die Liste der Nizza-Klassen umfasst 45 Waren und Dienstleistungen. Willst du eine Dienstleistung schützen, musst du dich durch 11 Klassen wühlen. Der Warensektor beansprucht die anderen 34 für sich. Und ja, du solltest dir genau durchlesen, welche Klasse welche Dienstleistungen oder Waren beinhalten.
Damit du weißt, welche Klassen dein Reiseblog, dein Partyservice oder deine Schmuckkollektion abdecken muss. Ich kann es nicht verleugnen: es ist mühsam. Aber immerhin kannst du bei den Listen zwischen Dienstleistung und Waren und zwischen Sortierung nach Klassen oder alphabetisch wählen.
Und jetzt die gute Nachricht: In den sagen wir 290 Euro deiner Online-Anmeldung einer nationalen Marke sind drei Nizza-Klassen inklusive. Wenn du beispielsweise einen Blog schützen willst, damit aber auch noch eine Eventreihe anbietest, die in eine andere Klasse fällt – all inclusive.
Ich mach es mal an einem Beispiel fest. Du betreibst aktuell – wie ich – eine Website UND bietest auch noch Coachings für digitale Nomaden an – beides unter derselben Wortbildmarke. Dafür bräuchtest du folgende Nizza-Klassen:
- 35 – Bereitstellung von Geschäftsinformationen über eine Website
- 38 – Bereitstellung von Online-Foren
- 41 – Veranstaltung und Durchführung von Seminaren
In diesem Fall wählst du bei der Anmeldung also die Nizza-Klassen 35, 38 und 41. Mit drei Klassen kann man echt schon einige Dienstleistungen abdecken. Einmal bei 41 den Haken gesetzt, kannst du dein Dienstleistungsangebot innerhalb dieser Klasse erweitern. Zum Beispiel einen Nachtclub eröffnen, oder Workshops als Fernkurse anbieten – vorausgesetzt natürlich das läuft unter derselben Wortbildmarke.
Du brauchst eine vierte, fünfte oder sechste Klasse? Alles möglich. Dann kommen jeweils 100 Euro Gebühren hinzu, siehe Kostenübersicht oben. Denkst du aktuell schon über einen Ausbau deiner Marke auf weitere Dienstleistungen oder Waren nach, lohnt es sich, die direkt mit „einzukaufen“.
Denn: Nicht eingetragene Klassen musst du neu anmelden – und neu bezahlen. Dasselbe gilt für die Erweiterung deiner nationalen Marke auf die EU und darüber hinaus. Im Übrigen können zwei Marken mit demselben Namen nebeneinander bestehen – solange sie in unterschiedlichen Klassen angemeldet sind.
Ready? So meldest du dich an
Der digitale Nomade meldet sich online an. Jedenfalls würde ich dir an der Stelle gerne unter die Arme greifen. Der Link ist hier. Follow my lead.
1. Anmeldung
Gib zunächst an, ob du als Privatperson oder als Firma eine Marke anmeldest.
Dann trägst du deine Anschrift ein.
2. Vertreter
Ein Anwalt kann dich zu allen oben aufgelisteten Punkten beraten. Das ist aber keine Pflicht und kostet natürlich extra.
3. Anschrift
Gib an, ob du eine abweichende Anschrift für deine Marke hast.
4. Ware oder Dienstleistung
Nachdem du ausgewählt hast, ob du eine Ware oder eine Dienstleistung schützen möchtest, wählst du die Nizza-Klassen. Hier wählst du im nächsten Schritt auch deine Leitklasse.
5. Markenwidergabe
Wähle die Form der Marke aus.
Hast du eine Wort-Bild-Marke, musst du diese im System im nächsten Schritt hochladen.
6. Kosten
Das System gibt dir einen Überblick über die anfallenden Kosten. Eine beschleunigte Prüfung schlägt mit 200 Euro extra zu.
7. Absenden
Nach Absenden erhältst du innerhalb weniger Tage eine Empfangsbescheinigung mit deinem individuellen Aktenzeichen. Unter diesem überweist du dann auch die Gebühr. Eine letzte Chance, aus der Sache doch noch raus zu kommen: Wenn du das Geld nicht innerhalb von drei Monaten überweist. Dann gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
Fazit
Es ist ein tiefer Dschungel, durch den man sich wühlen muss, wenn man sein geistiges Eigentum schützen will. Stimmt. Im Idealfall macht man das aber ein einziges Mal für eine Marke – und dann ist man safe. Ende nicht wie Guy und Claus. „Ja aber, ich war zuerst da“ wird dir nicht helfen, wenn dein Konkurrent deine Idee kopiert hat – aber die Anmeldung beim DPMA schneller umgesetzt hat. Mit deinem Blog bewegst du dich öffentlich. Zu deinem geistigen Eigentum hat also jeder Zugang. Das soll dir jetzt keine Angst machen – aber dein Bewusstsein schärfen. Auf dem Weg zu deinem Tempo unter den Taschentüchern.
Work smart, not hard.
Nina
Veröffentlicht am 06:41h, 25 MaiHey Bastian,
ein sehr geiler Artikel! Kommt mal wieder genau passend… Danke dafür!
Sebastian
Veröffentlicht am 07:57h, 25 MaiSuper guter Überblick zum Thema, obwohl ich mittlerweile der Meinung bin, dass sich eine Markenanmeldung nicht für jedermann lohnt. Meinen Blog habe ich vor einem Jahr in verschiedenen Klassen angemeldet und kurz vor der Einspruchsfrist eine Klage von einem Großkonzern bekommen, weil ich “Life” im Namen habe. Absolut lächerlich, dennoch kostet der Spaß eine Stange Geld für den Rechtsanwalt und bereitet mir Ärger.
Im Internet, wo eh jeder kopiert was er möchte, halte ich guten, originären Content bzw. innovative Geschäftsideen immer noch für den besten Markenschutz. Was soll ich als Einzelunternehmer schon unternehmen, wenn sich jemand meines Contents und meiner Marke bedient. Wenn ich jedesmal rechtlich dagegen vorgehen würde, dann bräuchte ich eine eigene Rechtsabteilung 😉
Aber ich will die Wichtigkeit für den rechtlichen Markenschutz gar nicht klein reden. Es gibt ganz sicher genug Anwendungsfälle, in denen es Sinn macht. Man sollte es nur gut abwägen.
Beste Grüße mein Guter,
Sebastian
Dominic
Veröffentlicht am 08:07h, 25 MaiHi Bastian, ein toller Artikel. Ich habe das ganze auch schon hinter mir. War nicht einfach. ich tat mich schwer die 3 Klassen zu finden, die für meine Marke passen. Und 290 EUR ist jetzt wirklich nicht viel und ist gut investiert.
Hausschuhexperte
Veröffentlicht am 10:10h, 25 MaiHallo Bastian,
schöne hilfreiche Zusammenfassung, um sein geistiges Eigentum oder seine Marke zu schützen.
Zwei Dinge möchte ich aus Erfahrung ergänzen zum Thema: “Ich war schon vorher da”
1. Ich hatte mal (in meinem früheren Leben) eine schuhtechnische Entwicklung gemacht, wo ich gar nicht auf die Idee gekommen wäre, sie schützen zu lassen. Eine andere Firma hat es aber schützen lassen und wollte uns die Nutzung verbieten. Da ich aber nachweisen konnte, diese Entwicklung bereits ein Jahr vorher gemacht zu haben, gab es keine Probleme.
2. Probleme kann es aber auch bei der Verteidigung einer Marke geben, denn Patentanwälte sehen in Ihrem Job eine Marke zu schützen, die Aufgabe,,aktiv zu sein. Ich kann mich noch an den Fall erinnern, wo die Marke Hilfinger eine Verwechslungsgefahr mit der Marke Haflinger moniert hat. Immer wenn amerikanische Anwälte auflaufen, geht es um viel Geld ( aber das kann man für die deutsche Rechtssprechung eigentlich auch sagen.)
Auch hier war die Rettung, das die Merke Haflinger schon länger Bestand hatte.
Es gab bei einer anderen Marke “highlander” auch mal Ärger mit Filmproduzenten.
Was will ich damit sagen. Markenanmeldung ist recht einfach und erschwinglich, sofern man Deine Hinweise beachtet. Markenschutz dagegen recht teuer und kompliziert. Ich beobachte z. B. ein Verfahren in Österreich, das sich nun schon über fast 5 Jahre zieht und bisher beide Parteien bestimmt sechsstellige Summen gekostet hat.
Wer also eine Marke einträgt sollte wissen, das die von Bastian genannten Kosten nur eine Eintrittskarte sind in das Haifischbecken der aktiven Patentanwälte. sind.
Die meisten hier möchten aber vermutlich nur Privat Label für FBA machen und sollten sich m.E. daher möglichst weit von irgend welchen Verwechsungsmöglichkeiten positionieren.
PS: ich könnte mir übrigens vorstellen, dass irgendwann Gerichte zu der Annahme kommen, dass eine Marke auch eine gewisse Eigenständigkeit, Schöpfungstiefe und Marketing benötigt, um als Marke Bestand zu haben. Es kann ja irgendwie kaum sein, dass jeder in China ein Massenprodukt mit einer Wort-Bild-Marke labeln lässt, um bei Amazon möglichst exklusiv die 100. “Nudelsuppe” anbietet. Marke hat ja eigentlich auch mit Marketing zu tun.
Vorstellbar wäre für mich auch, dass Amazon selbst auf seinem Marktplatz die Privat Label Produkte zusammen fasst und dann kann man sehen wie viel oder wenig die eigene Marke wert ist.
Hausschuhexpert
Veröffentlicht am 21:08h, 26 MaiMark Steier hat zu diesem Beitrag auf wortfilter .de einige wichtige Ergänzungen und Richtigstellungen verfasst, die man sich m.E.zur Abrundung durchlesen sollte, bevor man seine Markenanmeldung vornimmt. www .wortfilter .de/ n e w s 1 5 Q 1 / 5 2 2 6 - A n l e i t u n g - E i g e n m a r k e - a n m e l d e n . php
https://
Mark
Veröffentlicht am 12:46h, 29 MaiHi Experte,
zu Punkt 1) Da Dein Schutzrecht älter war, als das des Wettbewerbers : Wurde jenes/seines dann gelöscht ? Theoretisch könntest Du ihn vermutlich sogar abmahnen, oder ?
Gruß
M
Ken
Veröffentlicht am 23:47h, 29 MaiHallo!
Danke für die Infos! Ich finde es wichtig, dass man über Markenrecht die Basics versteht. Gerade wenn man mit Private Label etwas zu tun hat kann das einem weiterhelfen.
Viele Grüße,
Ken
Jojo und Jezz
Veröffentlicht am 10:23h, 30 MaiHi Bastian,
danke für die Zusammenfassung. Wir kommen aus der Designwelt. Wir und viele unserer Freunde haben Fragen zu diesem Thema. Da kommt Dein Artikel sehr gelegen.
Beste Grüße
Jojo und Jezz
Bastian
Veröffentlicht am 17:39h, 10 JuniVielen Dank Ihr beiden. Hab mich auch viel zu lange damit aufgehalten. Und ich war mir sicher, dass es an der Undurchsichtigkeit des Themas liegt 🙂
Hausschuhexperte
Veröffentlicht am 00:47h, 15 Juni@Mark
Sorry, da Bastian auf dem Dampfer war, habe ich hier gar nicht mehr rein geguckt.
Da ich bei der “Erfindung” keine Schutzfähigkeit gesehen und beantragt habe, gab es keine Möglichkeit zu einem ‘Gegenangriff’.
Ihr stellt Euch das auch alles etwas zu einfach vor.
Bei einem simplem Bilderklau habe ich auch schon mal in einem Prozess am Ende 1.500 Euro Kosten gehabt, obwohl ich im Recht war.
Von dem Zeit- und Nervenaufwand möchte ich gar nicht sprechen.
Zwischen Theorie und Praxis liegen manchmal große ( schmerzhafte) Abstände, auf die ich nur mit gemachten Erfahrungen hinweisen möchte.
Das kann bei jedem anderen viel besser ablaufen als bei mir.
Ich habe aber auch schon mit zahlreichen Online-Sellern zusammen gearbeitet, so dass ich deren Erfahrungen oft in meine Meinungen und Ansichten mit einfließen lasse.
Rafael
Veröffentlicht am 16:03h, 17 AugustSuper interessanter Artikel. Hier kann jeder was mitnehmen der sich ernsthaft mit dem Thema Verkauf und FBA auseinandersetzt. Denn früher oder später bei einem erfolgreichen Produkt wird man sich die Frage stellen ob ein Markenschutz sinnvoll ist.
Bastian
Veröffentlicht am 10:36h, 26 AugustHey Rafael,
danke. Ich denke wenn man die ersten 3 Produkte hat und die Marke ernsthaft weiter aufbauen möchte, sollte man spätestens dann über eine Markenschützung nachdenken.
Ilja
Veröffentlicht am 19:25h, 21 JuliHi Bastian,
heißt das, dass man theoretisch ein Produkt auch ohne Logo und Markenname auf Amazon verkaufen kann?
MFG
Bastian
Veröffentlicht am 09:57h, 24 JuliKlar, aber dann kann jederzeit jemand eine Marke auf deinen Markennamen anmelden und dann darfst du deine eigenen Produkte nicht mehr verkaufen.
Marco
Veröffentlicht am 08:12h, 07 JanuarDeine Artikel sind aufgeräumt und mit den wirklich wichtigen Dingen gefüllt. Sehr gut, danke :).
Bastian
Veröffentlicht am 08:50h, 02 FebruarDanke Marco,
ich geb mir mühe 🙂
LG